Neubau Bürogebäude Wendlingen Pavillon D / HOAI Leistungsphasen 3 bis 9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Osloer Str. 15-17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Leitungsanlagen
E-Mail:
Telefon: +49 71121858-3130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Wendlingen Pavillon D / HOAI Leistungsphasen 3 bis 9
Voraussetzung für den Zugriff der Ausschreibungsunterlagen ist eine unterschriebene Vertraulichkeitserklärung / siehe Ziff. 1.3
Der geplante Pavillon D umfasst nach aktueller Vorentwurfsplanung insgesamt drei Vollgeschosse und ein Untergeschoss, das über zwei Treppenhäuser und eine Aufzuganlage miteinander verbunden werden. Im Erdgeschoss sind neben einem großen Schulungsbereich diverse Labore und Werkstätten vorgesehen. In den Obergeschossen sollen innerhalb eines flexiblen und zukunftsweisenden Ar-beitsplatzmodells insgesamt 160 Arbeitsplätze mit begleitenden Flächen abgebildet werden. Im Untergeschoss findet die notwendige Gebäudetechnik, Umkleiden, sowie Lagerflächen ihren Platz. Um das Baufeld effizient zu nutzen, größtmögliche Flexibilität für zukünftige Bedarfe sicherzustellen und alle Bereiche ausreichend zu belichten, gruppiert sich das Gebäude um einen zentralen Innenhof.
Für diese Maßnahmen beabsichtigt der Auftraggeber (AG) unter Gremienvorbehalt, mit dessen Zustimmung am 19.09.2023 gerechnet wird, zeitnah einen Generalplaner nach HOAI 2021 in der aktuell gültigen Fassung zu beauftragen. Mit Bestandteil der Beauftragung sind auch die Fachplanung für die Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, Technische Gebäudeausrüstung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 3, Freianlagen gem. HOAI 2021 Teil 5, Anlage 11, sowie die Beratungsleistungen für Bauphysik gemäß HOAI 2021 Anlage 1, Kapitel 1.2. Für diese Leistungen liegen separate Ausschreibungen und Leistungsbilder bei (Anlagen 2.1 – 2.5 und Anlagen 3.1 – 3.5). Die Planung für den Brandschutz wird durch ein, durch den AG beauftragtes Büro übernommen und ist entsprechend in die Generalplanung zu integrieren. Für die Freianlagenplanung muss zusätzlich Stufe 1 (HOAI LPH 1, 2) nachgeführt werden.
Die TNG beabsichtigt die Leistung in mehreren Stufen anhand der Leistungsphasen der HOAI zu beauftragen:
/ Stufe 1: Abschluss Vorplanung (HOAI Leistungsphasen 1 – 2) – bereits abgeschlossen
/ Stufe 2: Abschluss Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3)
/ Stufe 3: HOAI Leistungsphase 4 bis Abschluss HOAI Leistungsphase 7
/ Stufe 4: HOAI Leistungsphasen 8 – 9
Für die Abwicklung dieser Maßnahme sind vom AN alle erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, die im Sinne einer erfüllungstauglichen Planung den geschuldeten Erfolg eines Werkvertrages beinhalten. Hierbei sind einerseits die funktional-technischen Anforderung und andererseits die gesetzlichen Bestimmungen sowie der gegenwärtige Stand der Technik zu beachten.
Der AG erwartet eine vollumfängliche, strukturierte und wirtschaftliche Abwicklung und eine bis zum Projektabschluss dauernde Mitarbeit, Unterstützung und Beratung des Bauherrn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über eine Eintragung im entsprechenden Register ist beizufügen (nicht älter als 12 Monate).
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Eigenerklärung, dass die Vorgaben zu dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. den tariflichen Vergütungsregelungen eingehalten werden, soweit anwendbar.
Jahresumsatz mind. durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre (2020 - 2022) EUR/Jahr: 1 Mio. EUR.
Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer der Größe des Projektes angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis erfolgt durch Bescheinigung/Bestätigung der Versicherung) unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG ist ausreichend. Ersatzweise ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass entsprechende Versicherungen unverzüglich nach Zuschlagserteilung abgeschlossen werden.
Nachweise in Form einer Referenzliste mit mind. 3 durchgeführten Projekten oder abgeschlossenen Projektstufen innerhalb der letzten 7 Jahren, die eine Mindestprojektsumme von 12,5 Mio. € haben; Angabe mind. eines nach LBO BW realisierten Projektes vergleichbarer Größe
Def. "Referenzobjekt": Bauwerke für Büro- / Verwaltungsbau, idealerweise Umsetzung neuer Arbeitswelten, mit mehreren Funktionsflächen, unter Angabe von Projektbeschreibung, Durchführungszeitraum, Ort, Auftraggeber mit Ansprechpersonen
Angabe mind. eines bereits nach der BIM-Methodik realisierten Referenzprojektes und Nennung weiterer laufender BIM-Projekte (aktuelle Projektphase, Bausumme + geplanter Fertigstellungstermin, Ansprechpartner);
Nachweis einer fest angestellten Mitarbeiterzahl von durchschnittlich 10 Personen in den GJ 2020-2022.
Bestätigung einer Vertreterregelung bei Krankheit oder Urlaub.
Nachweis einer Niederlassung im Umkreis von 150 km von Wendlingen.
Nachweis Projektsprache Deutsch (mind. Level C2) inkl. deutschsprachiger Ansprechpartner, das gilt auch für Subunternehmer
Ressourcenplanung – Allgemeine mit deutschsprachigen Ansprechpartnern
Ressourcenplanung – BIM mit deutschsprachigen Ansprechpartnern
Projekt Organigramm inkl. deutschsprachiger Ansprechpartner
Allgemeines Planungskonzept (inkl. Konzept Übernahme bestehender Vorplanung)
Darstellung eines vorvertraglicher BIM-Abwicklungsplan (BAP) mit Kennzeichnung und Erläuterung eventueller Abweichungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).