Rahmenvereinbarung Lieferung Schmierstoffe und Kraftstoffzusätze Referenznummer der Bekanntmachung: ZA4.2/1001307278/CLP
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TDZA 4.2 - Vertrags- und Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 20341757501
Fax: +49 20341756998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung Schmierstoffe und Kraftstoffzusätze
Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks führen die Werkstätten des LZPD die Wartungen und Reparaturen aus. Hierzu werden fortlaufend Schmierstoffe mit unterschiedlichen Spezifikationen und Herstellerfreigaben und in unterschiedlichen Gebindegrößen benötigt. An einigen Standorten ist die Anlieferung von bestimmten, gängigen Motorölen als lose Ware erforderlich. Zudem ist die fortlaufende Versorgung mit Harnstoff-Lösung nach ISO 22241 (Handelsname "AdBlue") und in geringen Mengen mit weiteren Kraftstoffzusätzen erforderlich.
Bei den Kraftfahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass Pkw, Kraftomnibusse, LKW und Motorräder unterschiedlicher Hersteller betreut werden.
Zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung sind alle Polizeibehörden in NRW berechtigt. Der weit überwiegende Teil wird jedoch aus den rund 20 Kfz-Werkstätten abgerufen und ist auch dorthin zu liefern.
Die abrufberechtigten Stellen sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schmierstoffen und Kraftstoffzusätzen an die Polizeibehörden und Polizei-Werkstätten in NRW
Der Vertrag wird zunächst für 12 Monate geschlossen. Er verlängert sich jeweils um 1 Jahr, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister (Nachweis ist einzureichen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
+ mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
+ mindestens 1,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
+ Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte
dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung
ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
wird. Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Jährlicher Gesamtumsatz des des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von
mind.1.500.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es
auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
- mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
- mindestens 1,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
- Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte
dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung
ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Geeignete (Unternehmens-) Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft (betreffend Leistungen mit
vergleichbaren Anforderungen). Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Gewertet
werden nur abgeschlossene Referenzen. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs
der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Eine Referenz ist vergleichbar, soweit es sich um Leistungen in Bezug auf
den Handel mit Schmierstoffen und Kraftfahrzeugzusätzen handelt. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung
durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der
Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Der
Bieter hat den Vordruck aus dem Formblatt "Eigenerklärung Eignung" zu verwenden. Bei mehreren Referenzen ist
der Vordruck entsprechend zu vervielfältigen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft
als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 532)
Vertragsbestandteil werden:
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung von Leistungen (VOL/B)
- die Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formblatt 512 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen
ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der
Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei
Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind,
hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des
Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungsaufträge.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Als Höchstmenge wird eine Überschreitung von maximal 20 % je Stoff definiert.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DZSX
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.