Lieferung und Ausbau von 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10) inkl. der erforderlichen Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 577 2023 Mi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastraße 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Ausbau von 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10) inkl. der erforderlichen Beladung
Es sollen zwei serienmäßige Fahrgestelle geliefert werden. Diese Fahrgestelle sind durch einen Aufbauhersteller zu jeweils einem Hilfeleistungslöschfahrzeug auszubauen. Die feuerwehrtechnische Ausrüstung/Beladung ist mitzuliefern.
LOS 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Lieferung von 2 Fahrgestellen für den Aufbau zu jew. einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10)
- Ausbau der Fahrgestelle zu jew. einem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) nach DIN 14530-26
LOS 2 - Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausrüstung für jew. ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) nach DIN 14530-26
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.