Stadtwerke Bad Saulgau - Wärmenetz: Los 2 Planungsleistungen Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 22/457
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Moosheimer Str. 28
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-saulgau.de/stadtwerke/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Bad Saulgau - Wärmenetz: Los 2 Planungsleistungen Ingenieurbauwerke
Technische Ausrüstung: Grundleistungen gemäß Anlage 12 zu § 43 HOAI
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke, und zwar den Ausbau des Fernwärmenetzes in Bad Saulgau.
Im Einzelnen:
Technische Ausrüstung: Grundleistungen gemäß Anlage 12 zu § 43 HOAI:
- LPH 2-4 Gruppe 4 - Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung, Transportleitungen für Fernwärme mit
zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wildpoldsried
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6P7N
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx