Wäscheleasing und Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 004/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gleueler Straße 66
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medfacilities.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäscheleasing und Reinigungsleistungen
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Berufskleidung sowie deren Reinigung und damit verbundene Transport- und Serviceleistungen.
medfacilites Betrieb GmbH Gleueler Str. 66 50931 Köln
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Berufskleidung sowie deren Reinigung und damit verbundene Transport- und Serviceleistungen.
(1) Es besteht eine Option wegen Mehrkosten bei bestimmten Farben sowie eine Option für weitere Kleidungsstücke. Diese können als Anlage zum Angebot eingereicht werden.
(2) Es besteht die einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber den Vertrag 2x um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wäscheleasing und Reinigungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M6P27
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211472-889
Fax: +49 2211473-055
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.