Sanierung Stadttheater und Sporthalle am Europaring, Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 130/23 B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 10 17 40
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Stadttheater und Sporthalle am Europaring, Stahlbauarbeiten
Der Gebäudekomplex bestehend aus Stadttheater und Sporthalle am Europaring in Ratingen soll umfassend saniert und auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht werden.
Im Teilprojekt Stadttheater (TH) werden die vorhandenen Gebäudeschadstoffe saniert, Außenfenster und -türen erneuert, ein Großteil der Oberflächen im Innenraum sowie die haustechnische Ausstattung erneuert.
Im Teilprojekt Sporthalle (SH) werden dazu Stahlbetonbauteile instandgesetzt, ebenso die vorhandenen Gebäudeschadstoffe saniert, Außenfenster und -türen erneuert, ein Großteil der Oberflächen im Innenraum sowie die haustechnische Ausstattung erneuert. Ferner erfolgt der Rückbau des nachträglich angebauten Foyers und Bau eines neuen Foyerbereichs an dessen Stelle.
Sporthalle Europaring/ Sporthalle des CFvW-Ratingen Karl-Mücher-Weg 2 40878 Ratingen
- Unterkonstruktion Lüftungsgeräte (2 Stk.) ca. 3,5 t
(HEA/ IPE-Träger, Hohlprofile, Flachstahl, Verbindungen geschraubt und geschweißt)
- Geräteaufhängung Lüftungsgerät ca. 2,0 t
(HEA/ IPE-Träger, Hohlprofile, Flachstahl, Verbindungen geschraubt und geschweißt)
- Unterkonstruktion Vordach ca. 2,25 t
(HEA/ IPE-Träger, Hohlprofile, Flachstahl, Verbindungen geschraubt und geschweißt)
- Fluchttreppe Gitterrost mit Podest, 5 Stufen., inkl. Geländer, Handlauf 1 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen,
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.
- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der ZVS, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen, Zimmer 004
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5D08V
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.