Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Paul-Gerhardt-Schule / Trockenbau VE 30-5-PGS-3 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-152
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241822380
Fax: +49 524182-3539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Paul-Gerhardt-Schule / Trockenbau VE 30-5-PGS-3
Zulage für Schallschutz bei Trockenbauinnenwänden im Bereich Unterricht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zulage für Schallschutz bei Trockenbauinnenwänden im Bereich Unterricht.Typ3: Trockenbauwände in verschiedenen Stärken mit unterschiedlichen Schallschutzwerten und Feuerwiderstandsklassen, insgesamt ca. 1120 m2 Wandfläche, Schachtwände ca. 110m2 Wandfläche, Vorsatzschalen ca. 200m2 Wandfläche, Installationswand ca. 50m2 Wandfläche, Verstärkung der TRB-Wand ca. 80m2 Wandfläche. Gespachtelt, Q2. Feuchtigkeitsanforderungen im Bereich der Küche (W3-I) und im Sanitärbereich (W1-I).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33729
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.