Planungsleistungen nach HOAI auf Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Eitorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Eitorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53783
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://eitorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen nach HOAI auf Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Eitorf
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Realisierung der Maßnahme „partielle Umgestaltung des Marktplatzes“ eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) stehen, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) europaweit aus.
Dabei werden für die Leistungsbilder „Verkehrsanlagen“ und „Freianlagen“ einzelne Fachlose gebildet:
• LOS 1: Leistungsbild Freianlagen
• LOS 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen
Die jeweiligen Fachlose können nicht in weitere Gebietslose unterteilt werden, da es sich bei der Umgestaltung des Marktplatzes um eine in sich örtlich abgeschlossene Maßnahme handelt.
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen entsprechenden jeweils den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 der Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Freianlagen. Des Weiteren wird jeweils die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der Leistungsphase 8 ausgeschrieben. Das Leistungssoll und eine entsprechende Projektbeschreibung entnehmen Sie bitte der als Anlagenkonvolut 08 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Die Vergabe erfolgt jeweils stufenweise gemäß einem Stufenvertrag, wobei vorgesehen ist, zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (1. Vertragsstufe) in allen Fachlosen mit dem Zuschlag abzurufen [geplant sind weitere Vertragsstufen für Leistungsphasen 4 – 6 (2. Vertragsstufe) und Leistungsphasen 7 – 8 (3. Vertragsstufe)]. Die auf die erste Vertragsstufe folgenden Leistungsphasen (LPH 4 bis 8) werden insofern für jedes Los optional ausgeschrieben, so dass je nach Planungsentwicklung und sich daraus ableitendem Bedarf ein Auftrag ausgelöst werden kann, ohne dass hierauf jedoch ein Anspruch besteht.
Die Leistungserbringung wird sich auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 43 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Wie der als Anlagenkonvolut 08 beigefügten Leistungsbeschreibung (nebst Anlagen) zu entnehmen ist, soll im September 2024 der Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden. Bis dahin muss nach den neuen Städtebauförderrichtlinien die Leistungsphase 6 für beide Lose vorliegen. Spätestens im Juli 2024 müssen die entsprechenden Unterlagen dafür fertiggestellt sein. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 19.12.2023. ACHTUNG: Bei Bezuschlagung des Erstangebotes kann der Zuschlag bereits am 27.11.2023 erteilt werden – vgl. Punkt 4.3) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Momentan geht die Gemeinde von einer Bewilligungszeit für den Fördermittelbescheid von ca. einem Jahr ab Antragstellung aus, bis der Fördermittelbescheid vorliegt. Nach der Bewilligung sollen dann die folgenden Leistungsphasen gemäß der dritten Vertragsstufe (LPH 7 und 8) abgerufen werden. Der Abschluss der Leistungsphase 8 wird voraussichtlich Ende Juni 2027 erfolgen.
Die weiteren Einzelheiten zur stufenweisen Beauftragung und zum Leistungssoll werden im Rahmen des sich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens thematisiert und endgültig festgelegt.
Planungsleistungen nach HOAI in Bezug auf das Leistungsbild Freianlagen
Eitorf
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen entsprechenden den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 des Leistungsbildes Freianlagen. Des Weiteren wird die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der Leistungsphase 8 ausgeschrieben. Das Leistungssoll und eine entsprechende Projektbeschreibung entnehmen Sie bitte der als Anlagenkonvolut 08 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind für Los 1 70 Punkte und für Los 2 80 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgender
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
ALLE LOSE:
1. Berufserfahrung der Projektleitung
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 10 Jahre = 15 Punkte,
9, 10 Jahre = 12 Punkte,
7, 8 Jahre = 9 Punkte,
5, 6 Jahre = 6 Punkte,
3, 4 Jahre = 3 Punkte,
unter 3 Jahre = 1 Punkt.
2. Technische Leistungsfähigkeit des Büros
(Mitarbeiter = Geschäftsführung/Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter, welche die Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besitzen)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
mindestens 6 Mitarbeiter = 10 Punkte,
mindestens 5 Mitarbeiter = 8 Punkte,
mindestens 4 Mitarbeiter = 6 Punkte,
mindestens 3 Mitarbeiter = 4 Punkte,
mindestens 2 Mitarbeiter = 2 Punkte.
LOS 1:
1. Aufwertung von städtischen Plätzen/urbanen Freiflächen mit Aufenthaltscharakter bzw. von innerörtlichen Plätzen in Geschäftslagen:
5 oder mehr Referenzobjekte = 25 Punkte,
4 Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte.
2. Projekte mit besonderer Herangehensweise im Bereich Klimaschutz bzw. mit Vorgehensweisen/Berücksichtigung von Klimafolgenanpassungen (bei Starkregen, Hochwasser, Trockenperioden, Hitze etc.):
5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte,
4 Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte.
3. Projekte bei denen durch die Reduzierung von Stellplätzen (PKW) neue attraktive Nutzungen und Gestaltungen der freigewordenen Flächen erreicht wurden:
5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte,
4 Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte.
LOS 2:
1. Städtebauliche Umgestaltung von Verkehrsflächen im Rahmen eines übergeordneten städtebaulichen Gesamtkonzeptes:
5 oder mehr Referenzobjekte = 25 Punkte,
4 Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte.
2. Umgestaltung von innerörtlichen Plätzen (Verkehr, Aufenthalt, inkl. Einbindung der Außengastronomie):
5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte,
4 Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte.
3. Aufwertung von Verkehrsflächen in Stadt- und Ortszentren:
5 oder mehr Referenzobjekte = 20 Punkte,
4 Referenzobjekte = 16 Punkte,
3 Referenzobjekte = 12 Punkte,
2 Referenzobjekte = 8 Punkte,
1 Referenzobjekt = 4 Punkte.
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.1) gewertet.
Werden die in Ziffer 3.2.1 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
3.3.3
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
3.4
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen entsprechenden den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 des Leistungsbildes Freianlagen. Des Weiteren wird die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der Leistungsphase 8 ausgeschrieben. Das Leistungssoll und eine entsprechende Projektbeschreibung entnehmen Sie bitte der als Anlagenkonvolut 08 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Der Abruf erfolgt stufenweise, wobei vorgesehen ist, zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (1. Vertragsstufe) in allen Fachlosen mit dem Zuschlag abzurufen [geplant sind weitere Vertragsstufen für Leistungsphasen 4 – 6 (2. Vertragsstufe) und Leistungsphasen 7 – 8 (3. Vertragsstufe)]. Die auf die erste Vertragsstufe folgenden Leistungsphasen (LPH 4 bis 8) werden insofern für optional ausgeschrieben, so dass je nach Planungsentwicklung und sich daraus ableitendem Bedarf ein Auftrag ausgelöst werden kann, ohne dass hierauf jedoch ein Anspruch besteht.
Planungsleistungen nach HOAI in Bezug auf das Leistungsbild Verkehrsanlagen
Eitorf
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen entsprechenden den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen. Des Weiteren wird die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der Leistungsphase 8 ausgeschrieben. Das Leistungssoll und eine entsprechende Projektbeschreibung entnehmen Sie bitte der als Anlagenkonvolut 08 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind für Los 1 70 Punkte und für Los 2 80 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgender
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
ALLE LOSE:
1. Berufserfahrung der Projektleitung
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 10 Jahre = 15 Punkte,
9, 10 Jahre = 12 Punkte,
7, 8 Jahre = 9 Punkte,
5, 6 Jahre = 6 Punkte,
3, 4 Jahre = 3 Punkte,
unter 3 Jahre = 1 Punkt.
2. Technische Leistungsfähigkeit des Büros
(Mitarbeiter = Geschäftsführung/Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter, welche die Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besitzen)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
mindestens 6 Mitarbeiter = 10 Punkte,
mindestens 5 Mitarbeiter = 8 Punkte,
mindestens 4 Mitarbeiter = 6 Punkte,
mindestens 3 Mitarbeiter = 4 Punkte,
mindestens 2 Mitarbeiter = 2 Punkte.
LOS 1:
1. Aufwertung von städtischen Plätzen/urbanen Freiflächen mit Aufenthaltscharakter bzw. von innerörtlichen Plätzen in Geschäftslagen:
5 oder mehr Referenzobjekte = 25 Punkte,
4 Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte.
2. Projekte mit besonderer Herangehensweise im Bereich Klimaschutz bzw. mit Vorgehensweisen/Berücksichtigung von Klimafolgenanpassungen (bei Starkregen, Hochwasser, Trockenperioden, Hitze etc.):
5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte,
4 Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte.
3. Projekte bei denen durch die Reduzierung von Stellplätzen (PKW) neue attraktive Nutzungen und Gestaltungen der freigewordenen Flächen erreicht wurden:
5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte,
4 Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte.
LOS 2:
1. Städtebauliche Umgestaltung von Verkehrsflächen im Rahmen eines übergeordneten städtebaulichen Gesamtkonzeptes:
5 oder mehr Referenzobjekte = 25 Punkte,
4 Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte.
2. Umgestaltung von innerörtlichen Plätzen (Verkehr, Aufenthalt, inkl. Einbindung der Außengastronomie):
5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte,
4 Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte.
3. Aufwertung von Verkehrsflächen in Stadt- und Ortszentren:
5 oder mehr Referenzobjekte = 20 Punkte,
4 Referenzobjekte = 16 Punkte,
3 Referenzobjekte = 12 Punkte,
2 Referenzobjekte = 8 Punkte,
1 Referenzobjekt = 4 Punkte.
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.1) gewertet.
Werden die in Ziffer 3.2.1 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
3.3.3
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
3.4
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen entsprechenden den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen. Des Weiteren wird die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der Leistungsphase 8 ausgeschrieben. Das Leistungssoll und eine entsprechende Projektbeschreibung entnehmen Sie bitte der als Anlagenkonvolut 08 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Der Abruf erfolgt stufenweise, wobei vorgesehen ist, zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (1. Vertragsstufe) in allen Fachlosen mit dem Zuschlag abzurufen [geplant sind weitere Vertragsstufen für Leistungsphasen 4 – 6 (2. Vertragsstufe) und Leistungsphasen 7 – 8 (3. Vertragsstufe)]. Die auf die erste Vertragsstufe folgenden Leistungsphasen (LPH 4 bis 8) werden insofern für optional ausgeschrieben, so dass je nach Planungsentwicklung und sich daraus ableitendem Bedarf ein Auftrag ausgelöst werden kann, ohne dass hierauf jedoch ein Anspruch besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
ALLE LOSE:
• Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
ALLE LOSE:
• Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 250.000,00 €.
• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.000.000,00 €
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken).
• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
ALLE LOSE:
• Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
• Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
LOS 1:
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Leistungsbild Freianlagen
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o das Projekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (Leistungsbild Freianlagen) in den letzten zehn (10) Jahren umfasst,
o das Projektvolumen der Maßnahme (Errichtungskosten) mind. EUR 1 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
LOS 2:
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Leistungsbild Verkehrsanlagen
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o das Projekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) in den letzten zehn (10) Jahren umfasst,
o das Projektvolumen der Maßnahme (Errichtungskosten) mind. EUR 500.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungs-fähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
5.1
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht die Kommunikationsebene (auf der Fragen gestellt und beantwortet werden) gewählt wird, sondern die dafür vorgesehene Funktion („Teilnahmeantrag einreichen“). Es müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 5a („Anlage Referenzen für Los 1: Leistungsbild Freianlagen“, nur wenn sich der Bewerber auf dieses Los bewerben möchte,
• mit der Ziffer 5b („Anlage Referenzen für Los 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen“, nur wenn sich der Bewerber auf dieses Los bewerben möchte,
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
• mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber nicht dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2
Im Teilnahmeantrag muss der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, in Textform angegeben werden.
5.3
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.4
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftrag-geber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).