Lieferung von Absperrgeräten -Rahmenvereinbarung 2023/24, optional 2024/25 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-115-oV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alfredstraße 163
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
E-Mail:
Telefon: +49 2018866122
Fax: +49 2018866006
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Absperrgeräten -Rahmenvereinbarung 2023/24, optional 2024/25
Rahmenvereinbarung 2023/2024, optional 2024/2025
Gegenstand der Ausschreibung:
Lieferung von Absperrgeräten
Vertragsgrundlage:
Der Ausschreibung liegen die Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in ihrer derzeit gültigen Fassung und die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für
Ausführung von Leistungen der Stadt Essen" zu Grunde.
Vertragsbedingungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist seitens des Auftraggebers möglich.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese automatische Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigt.
Angebotspreise:
Die angebotenen Preise sind Festpreise. Sie gelten mindestens für die Dauer von 12
Monaten. Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses gelten sie für weitere zwölf Monate.
Material:
Alle folgenden Materialien sind mit einem Eigentumsnachweis
zu versehen.
Absperrschranke: Aufkleber 200 x 110 mm (Straßenbaubehörde Stadt Essen, Anlage A)
Leitbaken: Folienaudruck 85 x 85 mm (ASV Stadt Essen)
Bakenfußplatte und Absperrschrankengitter: Kennzeichnungsplatte (ASV Stadt Essen,
Anlage B)
Blitz und Warnleuchten: Gehäuseaufdruck 25 x 55 mm (ASV Stadt Essen, Anlage B)
Liefermengen:
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten
überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können
keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen
abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr.
Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der
abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H.
liegen darf.
Der Abruf der Materialien erfolgt in Teilmengen, deren Umfang nicht zwingend LKW-
Ladungen ergibt. Über diese Teilmengen werden Einzelaufträge erteilt.
Lieferzeit:
Die Lieferung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien hat spätestens 25
Arbeitstage nach der schriftlichen Auftragserteilung zu erfolgen.
Lieferung:
Die Lieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof, Elisenstr. 78, 45139
Essen, zu erfolgen.
Entladen und Beladen:
Das Entladen und ggf. Beladen (Retouren, Gestelle, Rungen o.ä.) von Lieferfahrzeugen
hat durch den Fahrzeugführer oder durch entsprechend unterwiesenes Personal des
Lieferanten zu erfolgen. Entsprechende Hilfsmittel sind mitzuführen. Die Entladung erfolgt
frei bis zur Verwendungsstelle oder zum Lager. Eine Entladung oder Beladung durch
Mitarbeiter der Stadt Essen ist nicht möglich.
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78 45139 Essen
siehe LV
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist seitens des Auftraggebers möglich.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese automatische Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigt.
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand
der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:
324 EU - Angebotsschreiben Bedingung an die Auftragsausführung
521 EU Eigenerklaerung Ausschlussgruende Bedingung an die Auftragsausführung
531 EU 10-2018 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung
532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe
533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher
- Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- LV_Kurztext (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:
324 EU - Angebotsschreiben Bedingung an die Auftragsausführung
521 EU Eigenerklaerung Ausschlussgruende Bedingung an die Auftragsausführung
531 EU 10-2018 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung
532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe
533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher
- Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- LV_Kurztext (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGER HINWEIS:
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten
überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können
keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen
abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr.
Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der
abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H.
liegen darf.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY14U4Y4NB
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889