Lieferung von Absperrgeräten -Rahmenvereinbarung 2023/24, optional 2024/25 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-115-oV

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Postanschrift: Alfredstraße 163
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
E-Mail:
Telefon: +49 2018866122
Fax: +49 2018866006
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY14U4Y4NB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY14U4Y4NB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Absperrgeräten -Rahmenvereinbarung 2023/24, optional 2024/25

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-115-oV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34920000 Straßenausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung 2023/2024, optional 2024/2025

Gegenstand der Ausschreibung:

Lieferung von Absperrgeräten

Vertragsgrundlage:

Der Ausschreibung liegen die Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in ihrer derzeit gültigen Fassung und die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für

Ausführung von Leistungen der Stadt Essen" zu Grunde.

Vertragsbedingungen:

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist seitens des Auftraggebers möglich.

Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese automatische Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigt.

Angebotspreise:

Die angebotenen Preise sind Festpreise. Sie gelten mindestens für die Dauer von 12

Monaten. Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses gelten sie für weitere zwölf Monate.

Material:

Alle folgenden Materialien sind mit einem Eigentumsnachweis

zu versehen.

Absperrschranke: Aufkleber 200 x 110 mm (Straßenbaubehörde Stadt Essen, Anlage A)

Leitbaken: Folienaudruck 85 x 85 mm (ASV Stadt Essen)

Bakenfußplatte und Absperrschrankengitter: Kennzeichnungsplatte (ASV Stadt Essen,

Anlage B)

Blitz und Warnleuchten: Gehäuseaufdruck 25 x 55 mm (ASV Stadt Essen, Anlage B)

Liefermengen:

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten

überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können

keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen

abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr.

Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der

abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H.

liegen darf.

Der Abruf der Materialien erfolgt in Teilmengen, deren Umfang nicht zwingend LKW-

Ladungen ergibt. Über diese Teilmengen werden Einzelaufträge erteilt.

Lieferzeit:

Die Lieferung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien hat spätestens 25

Arbeitstage nach der schriftlichen Auftragserteilung zu erfolgen.

Lieferung:

Die Lieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof, Elisenstr. 78, 45139

Essen, zu erfolgen.

Entladen und Beladen:

Das Entladen und ggf. Beladen (Retouren, Gestelle, Rungen o.ä.) von Lieferfahrzeugen

hat durch den Fahrzeugführer oder durch entsprechend unterwiesenes Personal des

Lieferanten zu erfolgen. Entsprechende Hilfsmittel sind mitzuführen. Die Entladung erfolgt

frei bis zur Verwendungsstelle oder zum Lager. Eine Entladung oder Beladung durch

Mitarbeiter der Stadt Essen ist nicht möglich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78 45139 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe LV

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist seitens des Auftraggebers möglich.

Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese automatische Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand

der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:

324 EU - Angebotsschreiben Bedingung an die Auftragsausführung

521 EU Eigenerklaerung Ausschlussgruende Bedingung an die Auftragsausführung

531 EU 10-2018 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung

532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe

533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher

- Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- LV_Kurztext (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:

324 EU - Angebotsschreiben Bedingung an die Auftragsausführung

521 EU Eigenerklaerung Ausschlussgruende Bedingung an die Auftragsausführung

531 EU 10-2018 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung

532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe

533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher

- Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- LV_Kurztext (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/09/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

Elektronische Angebotsöffnung

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

WICHTIGER HINWEIS:

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten

überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können

keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen

abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr.

Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der

abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H.

liegen darf.

Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.

ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:

Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.

Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).

Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.

Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY14U4Y4NB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/08/2023

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