Bildungsserver Baden-Württemberg (BSBW) Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 1/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
E-Mail:
Telefon: +49 30200542-0
Fax: +49 30200542-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungsserver Baden-Württemberg (BSBW)
Erstellung, betriebsbereite Installation und Pflege einer Webanwendung auf Basis eines Open-Source-Contentmanagementsystems, über die vorrangig qualitätsgeprüfte Landesmaterialien des ZSL (für Unterricht und Fortbildung) entsprechend der Bildungsplansystematik distribuiert werden können. Diese Plattform soll nicht für sich alleine stehen, sondern an bereits bestehende und zukünftige Systeme angebunden werden können.
Land Baden-Württemberg, vertr. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart
In Baden-Württemberg gibt es rd. 4.500 öffentliche und private allgemeinbildende und berufliche Schulen, in denen rd. 1,5 Mio. Schülerinnen und Schüler von über 140.000 Lehrkräften unterrichtet werden. Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg mitverantwortlich für die Auswahl, Beschaffung und Umsetzung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der technischen Anwendungen für pädagogische Fachverfahren und pädagogischer IT-Projekte. Am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sind Fortbildende, Fachteams und weitere Arbeitsgruppen als Autorinnen und Autoren von qualitätsgeprüften Assets tätig.
Hierzu zählen v.a. der Landesbildungsserver (LBS) https://www.schule-bw.de, der Lehrerfortbildungsserver https://lehrerfortbildung-bw.de (LFBS) sowie verschiedene weitere Internetauftritte mit Informationen zur Unterrichtsgestaltung und zur Bereitstellung von Lehr- sowie Lernmaterialien (im Folgenden Assets genannt).
Mit dem Projekt Bildungsserver Baden-Württemberg (BSBW) soll auf Basis eines Open-Source-Contentmanagementsystems eine Plattform geschaffen werden, über die vorrangig qualitätsgeprüfte Landesmaterialien des ZSL (für Unterricht und Fortbildung) entsprechend der Bildungsplansystematik distribuiert werden können. Diese Plattform soll nicht für sich alleine stehen, sondern an bereits bestehende und zukünftige Systeme angebunden werden können. Im Vordergrund stehen dabei andere Landessysteme, wie das Mediendistributionssystem SESAM des Landesmedienzentrums (LMZ) mit den regionalen Medienzentren und Funktionalitäten der Digitalen Bildungsplattform (DBP). Anschlüsse an externe Systeme, wie länderübergreifende Mediendistributionssysteme (v.a. SODIX, MUNDO, VIDIS) oder Systeme anderer Bundesländer, werden ebenfalls von Anfang an konzeptionell mitgedacht und sollen Teil der zukünftigen (Infra-)Struktur bzw. der Angebote sein.
Im Rahmen der hier beschriebenen Investitionsmaßnahme, gefördert durch den bis 31.12.2024 befristeten landesweiten DigitalPakt, wird die Webanwendung BSBW entwickelt, an die funktional notwendigen Systeme angeschlossen, Bestandsdaten aus den Vorgängersystemen LFBS und LBS in das neue System migriert und die Plattform in den Produktivbetrieb überführt. An die Entwicklung und Inbetriebnahme des Systems schließt sich die vierjährige Pflege der Entwicklung (einschl. Weiterentwicklung) an. Der Vertrag kann hinsichtlich der Pflege (einschl. Weiterentwicklung) durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Option). Mitarbeitende des Auftraggebers sind darüber hinaus für Anwendung und Betrieb der Anwendung zu schulen.
Zweimalige Verlängerung der Pflege und Weiterentwicklung der erstellten Anwendung für jeweils zwei Jahre.
Der Erstellung der Anwendung einschließlich der betriebsbereiten Installation muss bis 31.12.2024 abgeschlossen (abgenommen) sein. An die Abnahme schließen sich im Rahmen des Vertrages vier Jahre Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bildungsserver Baden-Württemberg (BSBW)
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6P8J
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721/9263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721/9263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/