Gemeinde Deißlingen - Europaweite Vergabe von Objekt-, Tragwerks- und Bauphysikplanungsleistungen für die Sanierung des Rathauses in Deißlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2103
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Deißlingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deisslingen.de/willkommen
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Karsten Kayser | Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Deißlingen - Europaweite Vergabe von Objekt-, Tragwerks- und Bauphysikplanungsleistungen für die Sanierung des Rathauses in Deißlingen
Die Gemeinde Deißlingen beabsichtigt die Sanierung des Rathauses in Deißlingen (Kehlhof 1, 78652 Deißlingen). Die Sanierung umfasst die Dach-, Fassaden- und Innensanierung des Rathauses. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung, sowie der Bauphysik.
Deißlingen
Die Gemeinde Deißlingen beabsichtigt die Sanierung des Rathauses in Deißlingen (Kehlhof 1, 78652 Deißlingen). Für die Realisierung der Bauleistungen erhält die Gemeinde Deißlingen Fördermittel.
Die Sanierung umfasst insbesondere folgende Bauleistungen:
- Dachsanierung
- Fassadensanierung
- Innensanierung
Die Gemeinde Deißlingen hat bereits vor einiger Zeit ein Architekturbüro zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten beauftragt. Durch das Architekturbüro wurden Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI erbracht. Ebenfalls wurden die Planungsleistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 4 bereits erbracht.
Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen teilweise gesamthaft mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben:
- Grundleistungen Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9
- Grundleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1; LPH 5 bis 6
- Grundleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2, LPH 1 bis 7
- Brandschutz
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen des Architekturbüros, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den bislang beauftragten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Die Gemeinde Deißlingen geht nach derzeitiger Planung von einem Bauvolumen von insgesamt rund EUR 3,8 brutto (KG 300-400 nach DIN 276-1:2008-12) aus.
Die Planungsleistungen sollen ab Mitte Dezember 2023 erfolgen. Als Beginn für die bauliche Umsetzung ist das erste Quartal 2024 angestrebt.
Die Gemeinde wird darüber hinaus Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 in einem getrennten Verfahren vergeben.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit die Mindestreferenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 23 f., 25 f., 27 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird für den Bereich "Objektplanung", "Tragwerksplanung" und "Bauphysik" lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können je Bereich maximal 6 Punkte erzielt werden (insgesamt maximal 18 Punkte). Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Referenz "Objektplanung":
Bewertet wird, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, nach folgender Maßgabe:
- Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz: 0 Punkte
- Gebäude steht unter Denkmalschutz: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
- ab dem 01.01.2013 und vor dem 01.01.2018: 1 Punkt
- ab dem 01.01.2018 und vor dem 01.01.2023: 2 Punkte
- ab dem 01.01.2023: 3 Punkte
Referenz "Tragwerksplanung":
Bewertet wird, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, nach folgender Maßgabe:
- Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz: 0 Punkte
- Gebäude steht unter Denkmalschutz: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
- ab dem 01.01.2013 und vor dem 01.01.2018: 1 Punkt
- ab dem 01.01.2018 und vor dem 01.01.2023: 2 Punkte
ab dem 01.01.2023: 3 Punkte
Referenz "Bauphysik":
Bewertet wird, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, nach folgender Maßgabe:
- Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz: 0 Punkte
- Gebäude steht unter Denkmalschutz: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
- ab dem 01.01.2013 und vor dem 01.01.2018: 1 Punkt
- ab dem 01.01.2018 und vor dem 01.01.2023: 2 Punkte
- ab dem 01.01.2023: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
- Eigenerklärung Russland Sanktionen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanungsleistungen, Tragwerkplanungsleistungen und Bauphysikplanungsleistungen).
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2020, 2021, 2022)
(2) Referenzen
zu (2) Referenzen:
(2a): Objektplanung:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Sanierung eines Rathauses oder eines vergleichbaren Verwaltungsgebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 (nach DIN 276-1:2008-12) von mindestens EUR 2 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphase 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2013) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2b) Tragwerksplanung:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen für die Sanierung eines Rathauses oder eines vergleichbaren Verwaltungsgebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 (nach DIN 276-1:2008-12) von mindestens EUR 2 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphase 5 bis 6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2013) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2c) Bauphysik:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Bauphysikplanungsleistungen für die Sanierung eines Rathauses oder eines vergleichbaren Verwaltungsgebäudes. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphase 2 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2013) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärung über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme),
- Herstellkosten in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von mehr als insgesamt einer Referenz je Mindestreferenz ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6PPT
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.