Sanierungen Stadttheater, Theaterplatz 3, 47798 Krefeld - Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-603-th-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2151-864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungen Stadttheater, Theaterplatz 3, 47798 Krefeld - Generalplanerleistungen
Von der Stadt Krefeld wurde 2020 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um eine vollumfängliche Einschätzung des Gebäudezustandes hinsichtlich des Tragwerks, des Brandschutzes, der bauphysikalischen Eigenschaften, auf das Vorhandensein von Schadstoffen unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange zu erhalten. Auf Basis dieser Studie mit Variantenuntersuchung erfolgte die Festlegung auf die Variante "Kernsanierung des Bestandsgebäudes mit einer Erweiterung". Neben der denkmalgerechten Sanierung mit den akustischen Verbesserungen und der kompletten Erneuerung der haustechnischen Anlagen sowie der Bühnentechnik werden mit der geplanten Erweiterung (Verlängerung bis zur Gartenstraße) die zusätzlichen Flächenmehrbedarfe (rd. 400 m² unter- und 1.500 m² Oberirdisch) gedeckt.
Die Baumaßnahme wird insgesamt mit rd. 68,5 Mio. EUR netto (Kosten für KG 300, 400 und 700 nach DIN 276) veranschlagt.
Gegenstand des zu vergebenden Generalplanerauftrages sind die unter Ziff. II.2.4 aufgeführten Planungsleistungen.
Theater Krefeld Theaterplatz 3 47798 Krefeld
Es ist geplant, die nachfolgend bezeichneten Planungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben. Die Bauausführung soll in Einzelgewerken realisiert werden.
Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Stadttheater Krefeld, mit einer BGF von ca. 13.000 m² und Erweiterung durch einen Neubau mit einer Grundfläche von ca. 2.000 m².
Die überschlägigen Kosten für die Sanierung und Erweiterung wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt und liegen bei rd. 22 Mio. EUR netto für die KG 300, bei rd. 13 Mio. EUR netto für die KG 400 (ohne Kosten Bühnentechnik) und bei rd. 100 T EUR für die KGR 500.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 34 HOAI 2021
b) Freianlagen in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 39 HOAI 2021
c) Fachplanung Tragwerksplanung - Gebäude in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 51 HOAI 2021
d) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8.
e) Beratungsleistungen in der Bauphysik im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-8
f) Beratungsleistungen in der Bau- und Raumakustik der HOAI-Leistungsphasen 1-8
g) Beratungsleistungen im Brandschutz im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-9
Die Planung der Bühnentechnik mit geschätzten Baukosten KG 400 in Höhe von rd. 20 Mio. EUR netto ist bereits anderweitig beauftragt.
Die Beauftragung der oben beschriebenen Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe: LPH 1 - 3
2. Stufe (optional): LPH 4 - 7
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9
2. Stufe (optional): LPH 4 - 7
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
Siehe Ziff. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV - E21101 - Sanierung Stadttheater - Generalplaner
Postanschrift: Dänische Straße 44
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D08P
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2211473055
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.