OBK-Erweiterung Kreishaus - TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 23GMB-VT02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Molkestr. 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2261-881490
Fax: +49 2261-881033
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
OBK-Erweiterung Kreishaus - TWP
Der Oberbergische Kreis beabsichtigt das Kreishaus um 12.500 qm Nutzfläche zu erweitern. Nach Abschluss des Architektenwettbewerbs steht das Planungsbüro Hascher Jehle, Berlin, als Sieger fest. Im Vergabepaket 2 soll nun die Planungsleistungen der Tragwerksplanung beauftragt werden. Es ist beabsichtigt, die Ausführungsleistungen an einem Generalunternehmer zu vergeben. Die Planung hat die BauONW inkl. Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Die Herstellkosten KG300/400 sind mit insgesamt 44,8 Mio. EUR Netto projektiert.
Erweiterung Kreishaus Moltkestr. 42 51649 Gummersbach
Ingenieurleistungen HOAI T4.2:
1. Leistungen fuer die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 1-4 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
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Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-4. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar die LPH 5-8. (Näheres siehe II.2.11).
Genehmigungszeit, Förderverfahren, Vergabeverfahren, Bauzeitverlängerung
Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß den im Dokumenten der EEE und den Auswahlkriterien.pdf hinterlegten Kriterien und beinhaltet:
- Nachweis ueber das Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden §§123 u. 124 GWB, (EEE)
- Vermeidung von Interessenskonflikten §6 VgV (A.3.2, EEE)
- Rechtsform von Unternehmen u. Bietergemeinschaften, bevollmächtigter Vertreter §43 VgV, §53 Abs. 9 VgV (A.3.5)
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausuebung §§44 u. 75 VgV (A.3.1, EEE)
- Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV, dass die Leistungserbringung unabhängig von den Ausfuehrungs- und Lieferinteressen erfolgt. (EEE)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit §45 VgV (Gesamtumsatz), (EEE)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit §46 VgV (Referenzen, Qualitätssicherungsmaßnahmen), (EEE)
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Erfuellen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der Bekanntmachung Ziffer IV.1.2 zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§75 Abs. 6 VgV).
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgruenden akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. §50 VgV. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 47 geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchfuehrung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen sind mittels Bewerbungsbogen bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) der Kontaktstelle zu übermitteln (Abs. A.I).
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- Nachweis der Berufszulassung gem. § 44 und § 75, Abs. 1 und 2 VgV.
- Nachweis bei juristischen Personen gem. § 43 VgV von Namen und von beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), § 45, Abs. 4, Nr. 4 VgV.
- Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigen, mindestens in die Berufsgruppen für Führungskräfte und Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen (Architekten und Ingenieure) in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022), §46, Abs. 3 VgV
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden.
- Nachweis bei Bewerber-, Bietergemeinschaften über die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung gem. §43 VgV i.V.m. §421 BGB.
- Berufshaftpflichtversicherung für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, deren Deckungssummen mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Die Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (nicht Makler) über eine entsprechende Versicherbarkeit ist im Falle der Beauftragung ausreichend, wenn der Bewerber im Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags noch nicht über eine Versicherung mit der geforderten Versicherungssumme verfügt. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr.
Referenzliste für bereits erbrachte und vergleichbare Leistungen im Sinne der Objektplanung nach HOAI Teil 3.3 der letzten 5 Jahre als Eigenerklärung des Bewerbers (§46 Abs. 3 VgV) mit Angabe
- der Projektbezeichnung,
- der anrechenbaren Baukosten KG 300/400 netto,
- dem Ausführungszeitraum und
- den durchgeführten Leistungsphasen, min. Leistungsphasen 2 bis 4,
- sowie die Namen und die Anschriften der öffentlichen und privaten Auftraggeber und der Nennung von Ansprechpartnern
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- Eigenerklärung des Bewerbers über die Qualitaetssicherungsmaßnahmen für die Erbringung der zu vergebenden Leistung.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von Personenschäden 5.000.000,-- EUR Sonstige Schäden 5.000.000,-- EUR oder eine Erklärung der Versicherung (nicht Makler), dass die Höhe der Haftpflicht bei Auftragserteilung angepasst wird.
2) Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
3) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (BVB TVgG NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt das Büro wh-p GmbH, Stuttgart als 4ten Bieter für die Zuschlagsstufe anzufragen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYWY1MKCCF9T
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1473055
Fax: +49 221-1472889
Postanschrift: Zollhof 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-130670
Fax: +49 221-13067150
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 22.09.2023, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstoeße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Praeklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle erteilen.