Nasszellen Referenznummer der Bekanntmachung: 18/206 PLZ Überlingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münsterstraße 15-17
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Überlingen, Stefan Krause - Stadtkämmerer, Fachbereichsleitung FB I, Christophstraße 1, 88662 Überlingen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nasszellen
Planung, Herstellung und Lieferung von Nasszellen im Rahmen des Projekts "Neubau eines Pflegezentrums auf dem nördlichen Flurstück 1737 im Neubaugebiet "Südlich Härlen"" in Überlingen
Neubaugebiet "Südlich Härlen" Überlingen
Gegenstand der Vergabe ist die Planung, Herstellung und Lieferung von insgesamt 113 Nasszellen im Rahmen des Projekts "Neubau eines Pflegezentrums auf dem nördlichen Flurstück 1737 im Neubaugebiet "Südlich Härlen"" in Überlingen.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen/das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6P75
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx