Neubau Scheffelhalle Singen - Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1Z/036/7-E
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hohgarten 2
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement / Hochbau
E-Mail:
Telefon: +49 7731-85440
Fax: +49 7731-85882447
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
Postanschrift: Hohgarten 2
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7731-85134
Fax: +49 7731-85882133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.singen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Scheffelhalle Singen - Holzbauarbeiten
Holzbauarbeiten:
- Abbund- u. Montageplanung
- Baustelleneinrichtung
- Haupttragwerk / Fachwerkbinder
- Wände / Decken
- Dachkonstruktion
Stadt Singen Schaffhauser Straße 22 78224 Singen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Singen
Rathaus
Hohgarten 2, 78224 Singen
Zimmer 328
Bieter bzw. deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden. Ein direkter Link auf die Ausschreibung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.singen.de (Informieren > Rathaus > Ausschreibungen). Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei.
Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister:
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Die Bieter erhalten die gesetzlich vorgesehene Bieterinformation für den Fall, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll, in elektronischer Form oder per Fax. Aufgrund der Kommunikation über ein elektronisches Vergabeportal ist hierfür die verkürzte Frist auf 10 Kalendertage bei Information in elektronischer Form oder per Fax nach § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB maßgeblich. Die Stadt wird danach verfahren.
In der eingestellten Bewerberinformation werden für das Verfahren weitere Informationen angegeben, die für die Bewerbung und das Verfahren von Bedeutung sind.
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können. Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftragnehmer und der Stadt Singen mitgeteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRG6P7B
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985