Rahmenvertrag Wartung Fluggastbrücken
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/404501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wartung Fluggastbrücken
Die Flughafen Köln Bonn GmbH betreibt an ihrem Standort eine umfangreiche Anzahl von Fluggastbrücken.
Der Auftragnehmer übernimmt die Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) sowie sonstige Leistungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen - nachstehend als Anlagen bezeichnet, welche in den folgenden Positionen aufgeführt sind. In der jeweiligen Position sind Art, Standort, Baujahr, Nutzung, technische Daten der Anlage(n) angegeben, so dass der Leistungsgegenstand eindeutig beurteilt werden kann.
Rahmenvertrag Wartung Fluggastbrücken
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Es wird zwischen 3 Wartungen unterschieden, die 1. Wartung ist alle 4 Monate fällig,
Die 2.Wartung alle 8 Monate und die 3.Wartung alle 12 Monate.
Zusätzlich ist einmal jährlich die DGUV3 Prüfung durchzuführen.
Rahmenvertrag Wartung Fluggastbrücken
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Es wird zwischen 3 Wartungen unterschieden, die 1. Wartung ist alle 4 Monate fällig,
Die 2.Wartung alle 8 Monate und die 3.Wartung alle 12 Monate.
Zusätzlich ist einmal jährlich die DGUV3 Prüfung durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mieres
NUTS-Code: ES120 Asturias
Land: Spanien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden Angebots-/Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: .
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045/3055
Fax: +49 221/147-2889
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.