Lieferung und Montage von Netzwerkkomponenten für das Schulzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 23-081EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2307-1483102
Fax: +49 2307-1489000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Netzwerkkomponenten für das Schulzentrum
Das Schulzentrum der Stadt Kamen soll mit aktiven Netzwerkkomponenten ausgestattet werden. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Lieferung, Montage, Ersteinrichtung, Entsorgung der Umverpackung und eine Einweisung vornimmt.
Schulzentrum Kamen Gutenbergstraße 2 59174 Kamen
Das Schulzentrum der Stadt Kamen soll mit aktiven Netzwerkkomponenten ausgestattet werden. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Lieferung, Montage, Ersteinrichtung, Entsorgung der Umverpackung und eine Einweisung vornimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung gefordert.
Es wird eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers vergleichbarer Art gefordert (Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1, Zentrale Vergabestelle
Zimmer 121
59174 Kamen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYADL3Y
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.