Lieferung eines Einsatzleitwagens für die Feuerwehr Geilenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/033
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 9
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2451629159
Fax: +49 2451629100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Einsatzleitwagens für die Feuerwehr Geilenkirchen
Lieferung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Feuerwehr Geilenkirchen
Stadt Geilenkirchen -Die Bürgermeisterin- Markt 9 52511 Geilenkirchen
Einsatzleitwagen Feuerwehr (ELW 1)
- KfzKat. 1
- Gewichtsklasse 11 nach DIN 1846-2
- zulässige Gesamtmasse max. 4.250 kg
- serienmäßiger Kastenwagen mit Mittelhochdach und Heckantrieb
- EURO 6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Je nach Rechtsform; in der aktuell gültigen Fassung.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Betriebs-/berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer betrieblichen/beruflichen Haftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung), innerhalb der Gültigkeit
Einzureichende Unterlagen:
- Auflistung von in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nihct zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nicht älter als 6 Monate, innerhalb der Gültigkeit
- Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkassenbescheinigung) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nicht älter als 6 Monate, innerhalb der Gültigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Innerhalb der Gültigkeit
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1Y14ULEPWM
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889