Sanierung Entwässerungssystem Teil 2 – Bauabschnitt 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/404502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Entwässerungssystem Teil 2 – Bauabschnitt 4
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) plant die Sanierung des vorhandenen Entwässerungssystems in den Ortsteilen 1, 2, 3 und 33. Die Sanierungsmaßnahme wird in geschlossener Bauweise in nichtbegehbaren Haltungen und Anschlussleitungen ausgeführt (Robotertechnik, Inlinerverfahren etc.).
Die Arbeiten finden in den Ortsteil 1, 2, 3 und 33 statt, welche sich innerhalb des Sicherheitsbereiches vom Flughafen befinden.
Die Sanierungsarbeiten erfolgen in geschlossener Bauweise in nicht begehbaren Kanälen, Anschlussleitungen und Schächten (Robotertechnik, Inlinerverfahren etc.).
Nachfolgend eine Übersicht über die zu sanierenden Entwässerungselemente.
Ortsteil 01:
1. Haltungen/Rinnen Schlauchlinereinbau DN300/400 ca. 105 m
Reparaturstellen 2 St.
Ortsteil 01 Vorfeld F – AwSV-Fläche:
1. Haltungen/Rinnen Schlauchlinereinbau DN300 ca. 40 m
Reparaturstellen 8 St.
2. Anschlussleitungen Schlauchlinereinbau DN150 ca. 5 m
3. Schächte Reparatur 7 St.
Ortsteil 02:
1. Haltungen/Rinnen Reparaturstellen 26 St.
2. Schächte Reparatur 2 St.
Ortsteil 02 Vorfeld E – AwSV-Fläche:
1. Haltungen/Rinnen Reparaturstellen 20 St.
2. Schächte Reparatur 8 St.
Ortsteil 03 Vorfeld E – AwSV-Fläche:
1. Haltungen/Rinnen Schlauchlinereinbau DN300 ca. 265 m
Schlauchlinereinbau DN200/400 ca. 50 m
Reparaturstellen 15 St.
2. Anschlussleitungen Schlauchlinereinbau DN100 ca. 5 m
3. Schächte Reparatur 10 St.
Ortsteil 33:
1. Haltungen/Rinnen Schlauchlinereinbau DN200/300 ca. 250 m
Reparaturstellen 8 St.
2. Anschlussleitungen Schlauchlinereinbau DN200 ca. 10 m
3. Schächte Reparatur 22 St.
Ortsteil 33 Vorfeld W – AwSV-Fläche:
1. Haltungen/Rinnen Reparaturstellen 7 St.
2. Anschlussleitungen Schlauchlinereinbau bis DN200 ca. 50 m
3. Schächte Reparatur 22 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Westerholz 2
Ort: Blomberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32825
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden Angebots-/Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: .
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045/3055
Fax: +49 221/147-2889
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.