Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) zur Errichtung eines OGS-Anbaus und der Sanierung von Teilen des Altbaus der Theodor-Heuss-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Binias
E-Mail:
Telefon: +49 2381-179854
Fax: +49 2381-172852
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) zur Errichtung eines OGS-Anbaus und der Sanierung von Teilen des Altbaus der Theodor-Heuss-Schule
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Ingenieurleistungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung entsprechend der Leistungsphasen 1 - 9 nach § 55 Absatz 1 HOAI zur Errichtung eines OGS-Anbaus und der Sanierung von Teilen des Altbaus der Theodor-Heuss-Schule, Brändströmstraße 7 in 59065 Hamm europaweit aus.
Theodor-Heuss-Schule Brändströmstraße 7 59065 Hamm
OGS-Neubau als Anbau am Verwaltungstrakt
Im Rahmen der hier beschriebenen Baumaßnahme muss die Küchen- und Speiseraumsituation der OGS im Hinblick auf ansteigende Teilnehmerzahlen bei der Mittagsverpflegung optimiert und mehr Betreuungsfläche generiert werden.
Der geplante Anbau mit einer Netto-Grundfläche von ca. 240 qm enthält die neue Mensa, eine Küche, einen Waschraum, ein Behinderten-WC sowie einen Aufzug mit Anbindung an Erd- und Obergeschoss des Verwaltungstraktes.
Die Küche ist nach den neusten Vorgaben für offene Ganztagsschulen auszustatten. Der Mensabereich muss in kleinere Einheiten teilbar und so ausgestattet sein, dass er multifunktional zur Betreuung, als Mensa und als Veranstaltungsraum genutzt werden kann.
Grundriss und Ausstattung sind insbesondere auf die vordergründige lärmintensive Nutzung durch große Gruppen unter Beachtung einer möglichst optimalen Akustik zu planen.
Zum vorläufigen Architekturkonzept des eingeschossigen Neubaus gehört einerseits, dass der Baukörper gestalterisch klar vom Altbau abgesetzt wird. Andererseits ordnet sich dieser durch die minimalistische Architektur dem Bestand bewusst unter. Der Neubau darf nicht von der stimmigen Formensprache und Fassadengestaltung des Altbaus ablenken und diese nicht versuchen fortzuschreiben oder gar zu kopieren.
Das entwickelte Konzept der Machbarkeitsstudie ist Grundlage für die weitere Planung, kann jedoch im Laufe der Leistungsphasen 1 bis 3 in Absprache mit dem Auftraggeber optimiert werden.
Sanierung und Umbau der Sporthalle und angrenzender Räume
Im Obergeschoss sind zwei Räume, die multifunktional für Unterricht, Betreuung etc. genutzt werden. Alle Räumlichkeiten müssen im Hinblick auf Schadstoffe, Brandschutz sowie die technische Gebäudeausrüstung umfassend saniert werden. Zudem müssen die Garderoben inklusive der sanitären Anlagen neu aufgeteilt und komplett neu ausgestattet werden. Im Treppenraum ist ein Putzmittelraum mit Waschtisch abzutrennen.
Die Sporthalle hat bereits einen neuen Hallenboden sowie neue Fenster mit der Möglichkeit zur Querlüftung bekommen. Im Zuge der ganzheitlichen Sanierung muss die alte Heizungsanlage mit Lüftung demontiert werden. Sie wird durch eine Deckenheizung ersetzt. Die bestehende Decke muss komplett abgebrochen und inklusive Beleuchtung und sonstiger technischer Ausstattung gemäß den aktuellen Vorgaben ersetzt werden. Vorher muss eine statische Überprüfung erfolgen, ob die alte Dachkonstruktion für die neuen Funktionen ausreichend ist oder ertüchtigt werden muss.
Sanierung WC-Trakt
Die Sanierung der WC-Anlagen ist bereits einige Jahre her. Außerdem wurden Themen wie Brandschutz und Schadstoffe nicht ausreichend berücksichtigt, sodass eine erneute Sanierung im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung angedacht ist.
Sanierung und Umbau des Verwaltungstraktes
Die Sanierungsmaßnahmen des Erdgeschosses beinhalten vor allem die Schadstoffsanierung, Maßnahmen zur Verbesserung der Bauphysik und die Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung an die aktuellen Vorgaben. Zudem muss zur Herstellung der Barrierefreiheit ein Hublift im Flur installiert werden, da hier drei Stufen überwunden werden müssen, um in die Verwaltung zu gelangen.
Die bestehende offene Ganztagsbetreuung im Obergeschoss des Verwaltungstraktes ist im Zuge der Sanierung komplett umzustrukturieren. Küche und Essensräume werden hier aufgrund des neuen Mensa-Anbaus nicht mehr benötigt und sollen in Büros und Besprechungsräume umgebaut werden.
Als erstes wird eine Schadstoffsanierung erfolgen, anschließend müssen die Räume neu eingeteilt und auf den aktuellen Stand der Technik und des Brandschutzes gebracht werden. Zusammen mit einer/m Fachplaner/in der Bauphysik muss das Gebäude auf Schimmel verursachende Schwachstellen an der Fassade untersucht werden und dementsprechend saniert werden.
Auch an diesem Gebäudeteil muss die Klinkerfassade saniert werden und die Fenster im Südosten mit Senkrecht-Markisen als Sonnenschutz ausgestattet werden.
IV Sanierung und Umbau der Aula und des Eingangsbereiches
Die Aula der Schule befindet sich noch im bauzeitlichen Zustand und bedarf daher einer umfassenden Sanierung in Bezug auf Brandschutz, Bauphysik, Akustik und technische Gebäudeausrüstung. Durch die raumhohe Glasfassade Richtung Südwesten und ein veraltetes Heizsystem wird es hier im Winter nicht warm. Eine Präsentationstechnik ist bis dato nicht vorhanden, die Beleuchtung muss erneuert und die Akustik überprüft werden.
Die noch ursprüngliche Rippendecke ist in ihrer Optik zu erhalten. Installationen müssen möglichst schonend eingebracht werden. Die Decke wird im anstehenden Bauabschnitt mit einer Brandschutzbeschichtung gegen Brandüberschlag versehen. Diese muss bei der Einbringung von Installationen ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Aula ist aktuell über den Schulhof barrierefrei erreichbar. Durch den vorab beschriebenen Anbau der OGS wird sie an den neuen Aufzug angebunden und wird somit auch vom Haupteingang aus durch das Foyer barrierefrei zugänglich gemacht. Um auch den mittleren Klassentrakt für Gehbehinderte erreichbar zu machen, der aktuell nur über die um zwei Stufen erhöhte Bühne der Aula betreten werden kann, ist notwendig, dass in der Aula seitlich eine Rampe ausgebildet wird.
Zudem ist der benachbarte Hausmeisterraum in einen Abstellraum bzw. ein Stuhllager für die Aula umzubauen.
Die Sanitärräume der Mitarbeiter sind aktuell nicht ausreichend dimensioniert und ausgestattet und bedürfen einer grundlegenden Umstrukturierung. Sie müssen neu aufgeteilt und in den Flur hinein vergrößert werden.
Vor dem Haupteingang der Schule muss für die geforderte Barrierefreiheit eine Rampe erstellt werden
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsschluss zunächst für die Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 für den OGS-Neubau (Stufe 1) beauftragt.
Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Stufe 1 ist zwingend bis zum 30.04.2024 abzuschließen.
Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional und in Abhängigkeit einer möglichen Förderzusage und/oder der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch einseitigen Abruf der Stadt Hamm.
Die Finanzierung des Neubaus für die OGS der Schule ist im Rahmen einer Förderung aus EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie Eigenanteilen der Stadt Hamm vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat somit für die Maßnahme ergehende Förderbescheide und/oder Förderverträge, insbesondere deren Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen, bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen bzw. Ingenieurleistungen (Fachplanungen)
(siehe Vordruck "Bieterfragebogen")
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen bzw. Ingenieurleistungen (Fachplanungen)
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §11 AVB-AI in mindestens folgender Höhe vorzuhalten:
Personenschäden 1.500.000 Mio. EUR
Sonstige Schäden 250.000 Mio. EUR
Diese Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Die Erklärung ist im Vordruck Bieterfragebogen vorzunehmen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung nachzuweisen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen nach Vertragsschluss die Versicherungspolice vorzulegen und erneut das weitere Bestehen der Versicherung nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres nachzuweisen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck Bieterfragebogen mindestens drei Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten acht Jahren im Themenfeld Objektplanung Gebäude durchgeführt hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistungen zur zu vergebenden Leistung mit ähnlicher Komplexität und in der gleichen Honorarzone innerhalb der letzten acht Jahre ausgeführt wurden und die Leistungen (inklusive LPH 8) abgeschlossen wurden.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. Unterzeichnete "Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen" für das andere Unternehmen sowie unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Berufliche Qualifikation nach § 44 VgV i. V. m. § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde).
Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Siehe auch III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm;
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Honorarblatt (Vordruck)
(1.6) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.7) Ansprechpartner (Vordruck)
(1.7) Projektkonzept
(1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen:
(3.1) Unterzeichnete Vertragsausfertigungen
(3.2) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je Mitarbeiter
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewertungsmatrix
(7.3) Bewerbungsbedingungen
(7.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDLXR
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
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Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
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