Ladeinfrastruktur für den Betriebshof HD
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstr. 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/60035202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ladeinfrastruktur für den Betriebshof HD
Ausschreibungsgegenstand ist die Planung, Genehmigung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse bzw. Brennstoffzellen-Range Extender-Busse auf dem Busbetriebshof Wieblinger Weg 92 der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) in Heidelberg. Die zu errichtende Ladeinfrastruktur gliedert sich in zwei Bereiche: die Hauptabstellung mit 22 Ladepunkten mit jeweils mindestens 85 kW Ladeleistung und die Nebenabstellung mit 4 Ladepunkten mit jeweils mindestens 150 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Alle Ladepunkte sind mit CCS2-Steckern auszustatten. Umfasst vom Vergabegegenstand sind auch die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für die Dauer von mindestens 2 Jahren ab Gesamtsystemabnahme (d.h. für die Dauer des Gewährleistungszeitraums), die Sicherstellung eines Kundendienstes während dieser Zeit und optionale Schulungen.
Ggf. wird darüber hinaus ein Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des o.g. Gewährleistungszeitraumes als ggf. optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Einzelheiten sind dem Entwurf des Lastenhefts zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren und die Vergabeunterlagen entsprechend abzuändern.
Ausschreibungsgegenstand ist die Planung, Genehmigung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse bzw. Brennstoffzellen-Range Extender-Busse auf dem Busbetriebshof Wieblinger Weg 92 der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv). Die zu errichtende Ladeinfrastruktur gliedert sich in zwei Bereiche: die Hauptabstellung mit 22 Ladepunkten mit jeweils mindestens 85 kW Ladeleistung und die Nebenabstellung mit 4 Ladepunkten mit jeweils mindestens 150 kW Ladeleistung pro Ladepunkt.
Für die Ladeinfrastruktur sind die folgenden Liefertermine einzuhalten:
1. Nebenabstellung: 31.10.2023
2. Hauptabstellung: 31.03.2024
Alle Ladepunkte sind mit CCS2-Steckern auszustatten. Als Übergabepunkt ist die beigestellte Niederspannungsunterverteilung im Sozialgebäude definiert. Darüber ist die gesamte Ladetechnik zu versorgen. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen die Installation der entsprechenden Ladetechnik, einschließlich ggf. nötiger Kommunikationsumsetzer sowie der benötigten Verkabelung. Für die Verkabelung sind die von der rnv bereits beigestellten Leerrohrtrassen, Schächte, Steigleitern, Kabeltrassen sowie der vor dem Sozialgebäude befindliche Bodenkanal zu nutzen. Nur für die Ausfädelung der DC-Kabel und ggf. weiterer benötigten Kommunikationskabel der Hauptabstellung in dem Bereich zwischen Ladetechnik und dem Sozialgebäude sind entsprechende Konstruktionen zur Kabelführung zu den Steigtrassen vom Anbieter zu entwickeln und zu errichten.
Eine Besonderheit der Ausschreibung ist die Versorgung zweier Ladepunkte der Hauptabstellung über jeweils einen Kabelabroller. Die Kabelabroller sollen an einem Schwenkarm befestigt werden. Die Planung, Genehmigung, Lieferung und Installation des Schwenkarmes ist ebenfalls Teil des Ausschreibungsgegenstandes. Die für die Ladetechnik benötigten Fundamente und damit einhergehenden Leerrohreinführungen werden nach den Vorgaben des Lieferanten der Ladetechnik durch andere Lose beigestellt und sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Umfasst vom Vergabegegenstand sind auch die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für die Dauer von mindestens 2 Jahren ab Gesamtsystemabnahme (d.h. für die Dauer des Gewährleistungszeitraums), die Sicherstellung eines Kundendienstes während dieser Zeit und optionale Schulungen.
Ggf. wird darüber hinaus ein Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des o.g. Gewährleistungszeitraumes als ggf. optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Einzelheiten sind dem Entwurf des Lastenhefts zu entnehmen.
Einzelheiten sind der Vorhabenbeschreibung und dem Lastenheft im Entwurf zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren und die Vergabeunterlagen entsprechend abzuändern.
Schulungen werden als Bedarfsposition ausgeschrieben.
Ggf. wird über den Gewährleistungszeitraum hinaus ein Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des o.g. Gewährleistungszeitraumes als optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Einzelheiten sind dem Entwurf des Lastenhefts zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Hünxer Str. 149
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.