Markterkundung Hilfsmittelplattform Referenznummer der Bekanntmachung: FV3-ME-HiMi
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nauheimer Straße 98
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pbeakk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung Hilfsmittelplattform
Europaweite Markterkundung nach § 28 VgV zum Thema Hilfsmittelplattform
Postbeamtenkrankenkasse Nauheimer Straße 98 70372 Stuttgart
Beschaffungsziel ist eine möglichst vollautomatisierte Abwicklung der Hilfsmittelversorgung unserer Kunden über einen vom späteren Auftragnehmer bereitgestellten Managed Service "Hilfsmittelplattform".
Die Anforderungen an die Hilfsmittelplattform sind:
- Es muss sowohl eine Versorgung durch ein Sanitätshaus als auch durch Vertragslieferanten über das System möglich sein.
- Eine weitestgehende, bundesweit flächendeckende technische Anbindung von Sanitätshäusern muss sichergestellt sein.
- Es müssen Versorgungsprozesse mit den spezifischen Anfoderungen sowohl der privaten als auch gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Beihilfe in der Hilfsmittelplattform abbildbar sein
- Unter anderem müssen die folgenden Versorgungsformen und Prozesse vom System unterstützt werden:
- Genehmigung und Versorgung auf der Basis einer Hilfsmittelverordnung im Sanitätshaus oder Vertragslieferanten (Standardprozess)
- Abwicklung von Pflegehilfsmitteln, die aus der Pflegeversicherung erstattet werden.
- Steuerung des Vertragslieferanten für die Poolversorgung (kein institutsübergreifender Pool)
- Dauerverordnungen bei Verbrauchshilfsmitteln (es sind die Genehmigungszeiträume und Betragshöhen zu beachten).
- Miete (für einen befristeten Zeitraum wird ein Hilfsmittel gemietet).
- Versorgungspauschalen (das Sanitätshaus bietet eine Versorgungspauschale über die Anwendung an).
- Reparaturen
- Abholung von Hilfsmitteln (Auftrag zur Abholung erfolgt vollautomatisiert an Vertragsfirma)
- Die Anwendung muss ein digitales Direktabrechnungsverfahren unterstützen
- Regelbasierte Steuerung der Prozesse
- Eine Pflege des Regelwerks muss durch Fachabteilungen der AG möglich sein (Regel-Editor)
- Die Hilfsmittelplattform muss Regeltemplates zur automatischen Berechnung und Entscheidung basierend auf den tariflichen Konstellationen anbieten.
- Eine Simulation von Regelwerksänderungen (Möglichkeit Regelwerksänderungen auf Echtdaten vor deren Scharfschaltung zu simulieren) muss möglich sein
- Eine Sichtung und Entscheidung von Kostenvoranschlägen unterschiedlicher Leistungserbringer innerhalb eines Vorgangs muss möglich sein.
- Unter anderem müssen die folgenden statistischen Auswertungen auf der Basis der Daten der Hilfsmittelplattform möglich sein:
- Anzahl der zugesagten bzw. abgelehnten Hilfsmittel bezogen auf die 7-stellige Hilfsmittelnummer zu selbst definierten Zeiträumen
- Auswertungen zu einzelnen Sanitätshäusern
- Vergleiche zwischen Kostenvoranschlägen und zugesagten Beträgen zu selbst definierten Zeiträumen
- Die AG betreibt ein eigenes Data Warehouse. Die Hilfsmittel-Plattform muss deshalb die Basisdaten für den Import in das Warehouse bereitstellen.
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) und Hörgeräte sollen nicht über die Anwendung bearbeitet werden.
Die AG bearbeitet pro Jahr ca. 200.000 Hilfsmittelvorgänge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Dokumente "Teilnahmeaufforderung" sowie "Fragenkatalog" können Sie per E-Mail unter anfordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDW6P32