Tiefbau, Kanalbau und Verkehrsanlagen zum Umbau des Busbetriebshofes, Rheinstraße 70 in Mönchengladbach
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Odenkirchener Str. 201
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2166/688-6290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbau, Kanalbau und Verkehrsanlagen zum Umbau des Busbetriebshofes, Rheinstraße 70 in Mönchengladbach
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH beabsichtigt auf dem Busbetriebshof an der Rheinstraße 70 in Mönchengladbach eine bestehende Fläche als Stellplätze für 18 Elektro-Busse auszubauen. Hierfür wird in einer Vorabmaßnahme unter anderem ein bestehendes Gebäude abgerissen. Eine provisorische Verfüllung der Abrissgrube ist nicht vorgesehen. Nach dem Abriss wird die Fläche bis zum Anfang der Tiefbauarbeiten offenbleiben.
Die neue Fahrbahnoberflächen sollen als bewehrte Betonfahrbahn auf einer HGT Tragschicht hergestellt werden. Die notwendigen Stellplätze werden auf zwei nicht zusammenhängenden Flächen realisiert. Die kleinere Fläche wird für zwei Stellflächen ausgebaut, die größere Fläche nimmt 16 Elektro-Busse auf.
Mönchengladbach
Die Entwässerung erfolgt über eine Betonschlitzrinne in der Betonfläche. Es ist ein Regenrückhaltraum auszubauen. Dieser ist aus Kunststoffsystemblöcken, die wasserdicht in eine Folie verschweißt werden, geplant.
Des Weiteren werden Leerrohre für die Ladetechnik verlegt. Die Montage und das Anschließen der Ladetechnik ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Dennoch wird während der Ausführung eine Schnittstelle mit der Montage der Ladeinfrastruktur geben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1
GWB,
2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0
Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der
o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate
sein und muss dem Angebot beigelegt sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis
bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine
projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist
jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 2) gefordert wird ein Umsatz von mindestens 2,5 Mio. € im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1) Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A.
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und die, über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt, § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A.
3) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A.
4) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden, § 6a EU Nr. 3 lit. e) VOB/A.
Den Nachweis der Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
zu 1) gefordert wird die Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzprojekten. In diesen muss vom Bewerber das Gewerk Verkehrswege- oder Straßenbau ausgeführt worden sein. Gefordert wird eine Mindestauftragssumme von 500.000,00 € je Referenzobjekt.
zu 2) Der AN muss dem AG nachweisen, dass der Bauleiter gleichwertige Projekte erfolgreich geleitet hat.
zu 3) Es müssen mindestens 10 festangestellte Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Straßenbauer (od. vergleichbar) aktuell beschäftigt sein sowie als Mittelwert über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigt worden sein.
zu 4) Der AN muss eine Zertifizierung für Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie ein Gütezeichen Kanalbau Beurteilungsgruppe D) nachweisen.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen
Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben
einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang
regeln und -die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS
der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter
www.subreport.de/45869761 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine
Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch
über subreport einzureichen. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist der Eingang des digitalen Angebots in
Textform nach § 126b BGB entscheidend. Angebote ausschließlich in Papierform, per E-Mail oder Telefax
oder Angebote, die über das Bieterkommunikationstool im elektronischen Projektraum eingereicht werden,
sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Anfragen von Bietern sind ebenfalls
ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens
der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor,
Anfragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu
beantworten.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211472889
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.