Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg - 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle Gewässerökologie
E-Mail:
Telefon: +49 7071757-3734
Fax: +49 7071757-3190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/geschaeftsstelle-goe/
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 53.2 - Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Gebiet Nord
E-Mail:
Telefon: +49 711904-15316
Fax: +49 711904-15091
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref532/
Postanschrift: Franckstraße 4
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thilo Seitz
E-Mail:
Telefon: +49 714124236-18
Fax: +49 714124236-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg - 2023
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Baden-Württemberg (LS GÖ) sollen in vier Losen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbildmosaikkacheln des Gewässerbetts an ausgewählten G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O erstellt werden. Dabei ist die Erstellung von auf ein Höhenmodell reduzierten Orthofotos ausdrücklich nicht erwünscht.
Die Aufnahmen dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der LS GÖ. Die Darstellung der Gewässersohle hinsichtlich ihrer unterschiedlichen strukturellen Ausprägung steht hierbei im Vordergrund.
Zusätzlich sollen im Los 1 neben den hochaufgelösten Luftbildmosaikkacheln entlang des Gewässerbetts für die Gewässerökologie ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchgeführt werden, mit dem Ziel ein Oberflächenmodell abzuleiten, welches für Hochwasserschutzmodelle verwendet wird.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle und bathymetrisches Laserscanning an ausgewählten GI.O und G.II.O. in Baden-Württemberg – Bereich Kocher - Lein
Vorgegebene Gewässer im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Kocher und Lein sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 10,6 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 106,5 km
In diesem Los ist in vorgegebenen Flächen zudem ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchzuführen. Dieses soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) eine Grundlage zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen (hydraulische Berechnungen) verwendet werden.
Zu bearbeitende Fläche: 16,5 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke: 78,8 km
Die jeweils aufzunehmenden Flächen / Strecken sind nur zum Teil identisch.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm / für den Hochwasserschutz mind. 6 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Technische Vorgaben für die Bathymetrie (Auszug):
- Die Eindringtiefe des verwendeten Laserscanners muss laut Herstellerangaben mindestens das 1,5-fache der Sichttiefe betragen
- Die Überlappung der einzelnen Flugstreifen muss mindestens 20 % betragen.
- Es müssen bei den Flugstreifen auch Querstreifen geflogen werden
- Für die Referenzierung ist der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS zu verwenden
- relative Lage- und eine Höhengenauigkeit ± 10cm oder besser
- Klassifizierung der Punktwolke entsprechend den Vorgaben des AG
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Pfinz – Saalbach - Rheinniederungskanal
Vorgegebene Gewässer im Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Rastatt
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Pfinz, Saalbach und dem Rheinniederungskanal sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 8,2 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 97,6 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Tauber
Vorgegebene Gewässer im Main-Tauber-Kreis
In vorgegebenen Flächen der Tauber sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 8,3 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 83,2 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Wiese – Rench - AREKO
Vorgegebene Gewässer im Ortenaukreis und im Landkreis Lörrach
In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Wiese, Rench und AREKO sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Zu bearbeitende Fläche 7,5 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 75,8 km
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen
- Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen
- Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts
- Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei)
- Shapefile Testflächen (shp-Datei)
- Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei)
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen.
- Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen)
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser / gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- keine Eisdecke oder Randeis
- Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug):
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 %
- es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug):
- Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°.
- Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen
- Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht
Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug):
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
- Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm
- Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Eigenerklärung sind in der auszufüllenden Leistungsbeschreibung enthalten:
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person, welche den Antrag / die Erklärungen abgibt, muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe für Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben (Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Aktenzeichen: 20601/000#1) vorliegen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis E sind in dem zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung / Angebot enthalten.
A) Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, ob der Bieter den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Das Angebot muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. € bei Personenschäden und 0,25 Mio. € bei sonstigen Schäden.
Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in der zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung / Angebot enthalten.
Der Bieter hat Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Projekte nachzuweisen.
Der Bieter hat in den Losen 1-4 nachzuweisen, dass er bei der Erstellung hochaufgelöster Luftbildmosaikkacheln mindestens 3 vergleichbare Referenzen mit insgesamt 10 km² und jeweils einer Bodenauflösung von mind. 3 cm und einer horizontalen Lagegenauigkeit von mind. 5 cm erbracht hat.
Der Bieter hat im Los 1 nachzuweisen, dass er bei der Durchführung und Klassifizierung des bathymetrischen Airborne Laserscanning mindestens 3 vergleichbare Referenzen mit insgesamt 10 km, davon eine Strecke mit mindestens 5 km, einer relative Lagegenauigkeit von mind. 3 cm, einer relativen Höhengenauigkeit von mind. 10 cm und einer Punktdichte von mind. 2 Punkten pro Quadratmeter bis in eine Wassertiefe von 3 m. erbracht hat.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) VOL (B) vom 5.8.2003.
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Dienstleistungen (Boorberg Verlag 2020) (pdf-Datei)
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
E) Nach Auftragserteilung findet ein Startgespräch (per Webmeeting) zwischen AN, zuständigem LBG und der Geschäftsstelle Gewässerökologie (GÖ) statt (voraussichtlich ab 01.11.2023). Spätestens eine Woche vor diesem Termin müssen Flugplan/Flugstreifen an den AG verschickt werden. Bei der Konzeption des Flugplans/der Flugstreifen gilt es, die vorgegebenen Querstreifen zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Regierungspräsidium Tübingen
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für die Erstellung ihres Angebots. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 08.09.2023 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 12.09.2023 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig über die Ausschreibungsplattform eingereicht wird. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
D) Für die Abgabe eines Angebots ist ausschließlich das Dokument „Leistungsbeschreibung / Angebot“ zu verwenden. In anderer Form vorgelegte Angebote werden nicht berücksichtigt.
E) Im Angebot ist der Namen der natürlichen Person anzugeben, welche das Angebots abgibt. Diese Person muss berechtigt sein, Rechtsgeschäfte für den Bieter zu tätigen zu dürfen. Angebote ohne diese Angabe werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen;
F) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben des Bieters in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
G) Das Angebot (samt Anlagen) ist digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen. Allerdings können auch digital signierte Anträge in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform angenommen werden.
Auf anderem Wege eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
H) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:
„2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen
Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html