VgV Neubau Rathaus Erbach - ELT Planung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2022-0050
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Erlenbachstrasse 50
Ort: Erbach
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Erbach
E-Mail:
Telefon: +49 7305 /9676-40
Fax: +49 73059676-76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erbach-donau.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Neubau Rathaus Erbach - ELT Planung
Die Stadt Erbach beabsichtigt den Neubau eines Rathauses.
Hierfür sind ELT-Planungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß HOAI §55 erforderlich.
Erbach
Die Stadt Erbach beabsichtigt auf dem Flurstück Nr. 232, 237 und 238 den Neubau eines Rathauses, wofür ELT-Planungsleistungen erforderlich sind. Der Neubau soll ca. 3.600 m² BGF erhalten. Die Fachplanerleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben: - Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit der Auswahl von drei Teilnehmern für Stufe 2 - Stufe 2: Verhandlungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Projektumsetzung besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VgV Neubau Rathaus Erbach - ELT Planung
Postanschrift: Riedstraße 25
Ort: Ostrach
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf
§ 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag
nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den
Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Alee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de