Beschaffung iPads, iPhones + Zubehör 2023-020 Referenznummer der Bekanntmachung: Zb4-00431-7/2023-020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rochusstrasse 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-995277771
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung iPads, iPhones + Zubehör 2023-020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Auftraggeber beabsichtigt den Kauf von Apple-Geräten (iPads und iPhones mit Zubehör und Support) in zwei Teillosen:
Los 1:
Apple iPad Air und Apple iPhone SE mit DEP-Registrierung und Apple Care for Enterprise Support, Apple Power Adapter, Apple Beats Flex.
Los 2:
Logitech Folio Touch Tastatur-Cover, Tasche mit Tragegriffen für iPad Air, iPhone SE Hülle für Rückseite, iPhone SE Display-Schutzglas
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Los 1 Apple-Komponenten - Apple iPad Air und Apple iPhone SE mit DEP-Registrierung und Apple Care for Enterprise Support, Apple Power Adapter, Apple Beats Flex
Der erste Dienstsitz des Ministeriums ist Berlin, der zweite Dienstsitz ist Bonn. Sämtliche Lieferungen sollen an den Standort Bonn erfolgen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Auftraggeber beabsichtigt den Kauf von Apple-Geräten (iPads und iPhones mit Zubehör und Support) in zwei Teillosen:
Los 1:
Apple-spezifische Komponenten: Apple iPad Air und Apple iPhone SE mit DEP-Registrierung und Apple Care for Enterprise Support, Apple Power Adapter, Apple Beats Flex. Es sind ausschließlich Original-Produkte der Firma Apple mit den ausgewiesenen Spezifikationen zu liefern. Aufgrund systemtechnischer Vorgaben dürfen keine vergleichbaren Produkte angeboten werden.
Los 2:
Nicht Apple-spezifische Komponenten: Logitech Folio Touch Tastatur-Cover, Tasche mit Tragegriffen für iPad Air, iPhone SE Hülle für Rückseite, iPhone SE Display-Schutzglas. In diesem Los muss die Logitech Folio Touch Tastatur geliefert werden. Alternativen sind nicht zugelassen. Für die weiteren Positionen dürfen nur Produkte angeboten werden, die die in der Leistungsbeschreibung (Anlage L0) definierten Mindestanforderungen erfüllen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses ist bis 31.12.2023 verpflichtet, einmalig maximal weitere 100 Stück der in Los 1 und Los 2 enthaltenen Komponenten nach Abruf durch den Auftraggeber zu den im Angebot ausgewiesenen Preisen und Lieferfristen zu liefern. Es besteht seitens des Auftraggebers keine Abrufpflicht.
Los 2 Zubehör - Logitech Folio Touch Tastatur-Cover, Tasche mit Tragegriffen für iPad Air, iPhone SE Hülle für Rückseite, iPhone SE Display-Schutzglas
Der erste Dienstsitz des Ministeriums ist Berlin, der zweite Dienstsitz ist Bonn. Sämtliche Lieferungen sollen an den Standort Bonn erfolgen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Auftraggeber beabsichtigt den Kauf von Apple-Geräten (iPads und iPhones mit Zubehör und Support) in zwei Teillosen:
Los 1:
Apple-spezifische Komponenten: Apple iPad Air und Apple iPhone SE mit DEP-Registrierung und Apple Care for Enterprise Support, Apple Power Adapter, Apple Beats Flex. Es sind ausschließlich Original-Produkte der Firma Apple mit den ausgewiesenen Spezifikationen zu liefern. Aufgrund systemtechnischer Vorgaben dürfen keine vergleichbaren Produkte angeboten werden.
Los 2:
Nicht Apple-spezifische Komponenten: Logitech Folio Touch Tastatur-Cover, Tasche mit Tragegriffen für iPad Air, iPhone SE Hülle für Rückseite, iPhone SE Display-Schutzglas. In diesem Los muss die Logitech Folio Touch Tastatur geliefert werden. Alternativen sind nicht zugelassen. Für die weiteren Positionen dürfen nur Produkte angeboten werden, die die in der Leistungsbeschreibung (Anlage L0) definierten Mindestanforderungen erfüllen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses ist bis 31.12.2023 verpflichtet, einmalig maximal weitere 100 Stück der in Los 1 und Los 2 enthaltenen Komponenten nach Abruf durch den Auftraggeber zu den im Angebot ausgewiesenen Preisen und Lieferfristen zu liefern. Es besteht seitens des Auftraggebers keine Abrufpflicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen
Postanschrift: Rochusstrasse 1
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-995277771
Fax: +49 228-995272710
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76,
53123 Bonn,
Tel.: +49 228/9499-0,
Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.