Tiefbau, Rohrgräben, Nahwärmeleitungen und Glasfaserinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: GNK-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Neunkirchen (Baden)
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74867
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71166601496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neunkirchen-baden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbau, Rohrgräben, Nahwärmeleitungen und Glasfaserinfrastruktur
Tiefbau- Rohrgräben, Nahwärmeleitung, Glasfaserinfrastruktur
74867 Neunkirchen
Titel 1 - Tiefbau-Rohrgräben
ca. 7.500 m³ Aushub Rohrgräben Hauptleitungen und Hausanschlüsse i.M.
BxT ca. 0,80 m x 1,10 m senkrecht und i.d.R. unter Vollsperrung
ca. 3.000 m³ Leitungszone Sand 0/2
ca. 2.500 m³ Tragschicht-Mineralgemisch 0/45 Straßenbau
ca. 2.000 m³ Wiedereinbau brauchbares Material
ca. 1.500 m³ Auffüllung-Schüttung Außenanlage Heizzentrale mit brauchbarem
Rohrgraben-Überschussmaterial
ca. 8.000 m² Asphaltbeläge
ca. 1.000 m² Pflaster-/Plattenbeläge
ca. 2.000 m² unbefestigte Flächen
Titel 2 - Nahwärmeleitungen
ca. 1.000 m KMR Doppelrohr Wärmeleitungen DN 20
ca. 100 m KMR Doppelrohr Wärmeleitungen DN 25
ca. 400 m KMR Doppelrohr Wärmeleitungen DN 32
ca. 100 m KMR Doppelrohr Wärmeleitungen DN 40
ca. 200 m KMR Doppelrohr Wärmeleitungen DN 50
ca. 620 m KMR Doppelrohr Wärmeleitungen DN 80
ca. 1.100 m KMR Doppelrohr Wärmeleitungen DN 100
ca. 1.100 m KMR Doppelrohr Wärmeleitungen DN 125
ca. 2.000 m PEX-a Doppelrohr Wärmeleitungen DN 20
ca. 600 m PEX-a Doppelrohr Wärmeleitungen DN 25
ca. 1.100 m PEX-a Doppelrohr Wärmeleitungen DN 32
ca. 400 m PEX-a Doppelrohr Wärmeleitungen DN 40
ca. 1.300 m PEX-a Doppelrohr Wärmeleitungen DN 50
ca. 850 m PEX-a Doppelrohr Wärmeleitungen DN 80
ca. 220 St. Hausanschlüsse
Titel 3 - Glasfaserinfrastruktur
ca. 5.000 m Mitverlegung Haupttrasse
ca. 2.000 m Mitverlegung Hausanschlüsse
Die Beauftragung und die Vertragsbedingungen für Titel 3 - Glasfaserinfrastruktur erfolgen im Namen und im Auftrag der INFRAFIBRE Networks GmbH, Niederlassung Dreieich, Robert-Bosch-Str. 32, 63303 Dreieich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse).
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.
- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. KEV 179
- Projektbezogener und aktueller unterschriebener Fachkundenachweis Fernwärme: AG FW 601 und AG FW 605
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
- Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen. (eigenes Dokument)
- Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (KEV 179)
- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 1 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. 1 Mio. EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. KEV 179
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen gem. KEV 179
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. KEV 179
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen
- Angabe von mindestens drei Referenzen für jeden Titel (Tiefbauarbeiten, Nahwärmeleitung und Glasfaserinfrastruktur) aus den letzten fünf Jahren über erbrachte Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (KEV 179)
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes (!) Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Neunkirchen - Eigenbetrieb EnergieMarktplatz 174867 Neunkirchen (Baden)Deutschland
Bieter sind nicht zugelassen (vgl. § 14 EU VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind mit dem Angebot einzureichen:
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (KEV 179)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (entsprechend III.1.2 dieser Bekanntmachung)
> Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. <
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
- gültige Freistellungsbescheinigung
- Projektbezogener und aktueller unterschriebener Fachkundenachweis Fernwärme: AG FW 601 und AG FW 605
- Vorlage eine Gewerbezentralregisterauszugs
- alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ( KEV 110.1) unter Kategorie C genannten Dokumente
- Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/ Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/ Documents/15_vk_merkblatt.pdfn
wird hingewiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15