Ausschreibung Ingenieurbauwerke für die Seeplanung Brainergy Hub Referenznummer der Bekanntmachung: 080545-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Franziska Faßbender
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brainergy-park.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Ingenieurbauwerke für die Seeplanung Brainergy Hub
Ausschreibung Ingenieurbauwerke für die Seeplanung Brainergy Hub
Der Brainergy Park Jülich ist ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche, das auf dem Areal der ehemaligen Senderanlage der Deutschen Welle am Stadtrand von Jülich und in unmittelbarer Nähe zum Campus der Fachhochschule Aachen entsteht.
Im Kernbereich des Brainergy Parks Jülich befindet sich das Gründer- und Innovationszent-rum Brainergy Hub. Das Gebäude wurde zusammen mit seinen Außenanlagen, die einen Retentionsteich/-see und Mulden zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers sowie eine historische Streuobstwiese und weitere Außenbereiche umfassen, im Zuge eines interdisziplinären Planungswettbewerbs geplant.
Bei der Planung der Außenanlagen stehen insbesondere der anzulegende See sowie das Anlegen der Versickerungsmulden im Fokus. Der Umfang der Versickerungsmulden wurde dabei vom Kreis Düren vorgegeben.
Das Regenwasserversickerungskonzept umfasst dabei nicht nur die Flächen des HUB´s, sondern auch die sukzessiv zu bebauenden Dachflächen der umliegenden Gewerbegrund-stücke.
Insgesamt müssen 10 % der überbauten Fläche müssen als Versickerungsfläche auf jedem Grundstück vorgehalten werden, um das Niederschlagswasser zu versickern.
Die Genehmigungsplanung und der Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bezieht sich auf das Grundstück des HUB’s und auf die Gebäude und Flächen der umlie-genden Grundstücke, die in den See bzw. die Mulden entwässern.
Ende letzten Jahres wurde die Planung der LPH 1-3 nach HOAI von Fachplanern weitest-gehend abgeschlossen. Während dieser Leistungsphasen wurde der AG (Brainergy Park Jülich GmbH) durch ein Ingenieurbüro unterstützt, welches die Dimensionierung der Seefläche sowie der Versickerungsanlagen und weitere wasserwirtschaftliche Berechnungen durchgeführt hat.
Die entsprechenden Planungen hinsichtlich des Gesamtkonzepts der Außenanlagen sowie der Versickerungsanlagen sind der Angebotsanfrage beigefügt, wobei hinsichtlich der Versi-ckerungsanlagen die Variante 1 bevorzugt wird.
Die nachstehend ausgeschriebenen Teilleistungen sollen nunmehr im Wettbewerb an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben und aufbauend auf den bislang vorliegenden Planungen weitergeführt werden.
Die anzubietenden Teilleistungen betreffen einerseits die weitergehenden Planungen der verschiedenen Versickerungsanlagen, der unterschiedlichen Notüberläufe sowie des Brun-nens zur Einspeisung von Grundwasser in den See.
Die anrechenbaren Kosten für die Erstellung der Mulden (Variante 1) wurden mit netto 700 T€ ermittelt. Die anrechenbaren Kosten für die Erstellung des Grundwasserbrunnens wur-den mit netto rd. 170 T€ ermittelt. Die Planungsleistungen für die Versickerungsanlagen und deren Randbedingungen sind in die Honorarzone III gemäß HOAI 2021 § 44 einzuordnen.
Stufenweise Beauftragung gemäß Zif. 3.3 des Ingenieurvertrags.
Der AG stellt die Zuschlagserteilung unter den ausdrücklichen Vorbehalt eines Zuwendungsbescheides über die Förderung der weiteren Planung des Brainergy Hub gem. dem Förderantrag BuildBrain. Sollten die Zuwendungen nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden, sieht sich der AG gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, da die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
b) Mindestumsatz: Eine Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführ-ten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der Jahresumsatz muss in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 20222 jeweils mindestens EUR 1.500.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Geschäftsjahr betragen haben (Mindestkriterium).
Eine Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführ-ten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der Jahresumsatz muss in den Geschäftsjah-ren 2020, 2021 und 20222 jeweils mindestens EUR 1.500.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Geschäftsjahr betragen haben (Mindestkriterium).
a) Unternehmensbezogene Referenzen: Angabe von mindestens drei Referenzen (Mindestkriterium) des Unternehmens anzugeben, die den nachfolgend genannten Kriterien (kumulativ) entsprechen:
- wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was bedeutet, dass sie
o die Planung von Versickerungsanlagen
o mit anrechenbaren Kosten von mind. EUR 500.000 umfasst
und
- in dem Zeitraum zwischen 01/2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden.
Es sind jeweils anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Bausumme und Ausführungszeit.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: Gefordert ist eine Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte hervorgeht, sowie eine Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des
verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Unternehmensbezogene Referenzen: Angabe von mindestens drei Referenzen (Mindestkriterium) des Unternehmens anzugeben, die den nachfolgend genannten Kriterien (kumulativ) entsprechen:
- wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was bedeutet, dass sie
o die Planung von Versickerungsanlagen
o mit anrechenbaren Kosten von mind. EUR 500.000 umfasst
und
- in dem Zeitraum zwischen 01/2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden.
Es sind jeweils anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Bausumme und Ausführungszeit.
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Der AG stellt die Zuschlagserteilung unter den ausdrücklichen Vorbehalt eines Zuwen-dungsbescheides über die Förderung der weiteren Planung des Brainergy Hub gemäß dem Förderantrag BuildBrain. Sollten die Zuwendungen nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden, sieht sich der AG gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, da in diesem Fall nicht die erforderlichen Mittel für die Fortführung der Planung des Brainergy Hub zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.