Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf - Strategischer Einkauf -
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkomponenten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Cisco Netzwerkkomponenten.
Universitätsklinikum Bonn - Anstalt des öffentlichen Rechts Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Der Zentrale Einkauf (GB 4) des Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerkkomponenten mit einem autorisierten Cisco Gold Integrator der Cisco Systems GmbH abzuschließen. Das zugesicherte Einkaufsvolumen für 4 Jahre beträgt ca. 2.5 Mio. Euro brutto
Option 1: Netzwerkkomponenten Neubau Herzzentrum unter Vorbebebalt der Finanzierungszusage. Ca. 2.5 Mio. Euro brutto Einkaufsvolumen
Option 2: Weitere 5 Mio. Euro brutto Einkaufsvolumen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkomponenten
Postanschrift: Am Seestern, 3
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 21188597117
Fax: +49 391580131973
Internet-Adresse: https://geschaeftskunden.telekom.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDZV5
Postanschrift: Spruchkörper Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB