Druckdienstleistungen (VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) Referenznummer der Bekanntmachung: B230315563
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 19
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen (VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme von Druckdienstleistungen für die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Deutschland.
Anzahl, Erscheinungstermine, Themen, Auflage und Umfang der Print- und Werbemittel im ausgeschriebenen Vertragszeitraum sind variabel.
Schwerpunktaufgabe des Auftragnehmers sind Printleistungen für die VBL. Diese umfassen sowohl die Produktion als auch die Beratung und Entwicklung sämtlicher Printprodukte zur optimalen und günstigsten Produktion unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Materialien und Umweltkennzahlen.
Der Auftragnehmer liefert daneben Leistungen hinsichtlich Werbetechnik (primär Messeausstattung wie z. B. Messestände, Beschilderungen, Bannersysteme oder sonstige Systeme, die an Tagungen und Messen genutzt werden).
Weitergehende Informationen können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme von Druckdienstleistungen für die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Deutschland.
Anzahl, Erscheinungstermine, Themen, Auflage und Umfang der Print- und Werbemittel im ausgeschriebenen Vertragszeitraum sind variabel.
Schwerpunktaufgabe des Auftragnehmers sind Printleistungen für die VBL. Diese umfassen sowohl die Produktion als auch die Beratung und Entwicklung sämtlicher Printprodukte zur optimalen und günstigsten Produktion unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Materialien und Umweltkennzahlen.
Der Auftragnehmer liefert daneben Leistungen hinsichtlich Werbetechnik (primär Messeausstattung wie z. B. Messestände, Beschilderungen, Bannersysteme oder sonstige Systeme, die an Tagungen und Messen genutzt werden).
Die nachfolgenden Anforderungen müssen durch den Auftragnehmer erfüllt werden:
- Technik Druckvorstufe
- Drucktechnik
- Weiterverarbeitung
- Zertifizierung
- Versand
Der Auftragnehmer muss folgende Bereiche im Unternehmen haben:
- Korrektorat
- Satz
- Druckvorstufe
- Repro
- Buchbinder
- Mustermacher
- Druck (Offset und Digital)
- Lithografie
- Weiterverarbeitung
Der Auftragnehmer muss über folgende Technik in der Druckvorstufe verfügen:
- Telefon
- Telefax
- ISDN-Zugang
- FTP-Zugang
- SFTP-Zugang
Der Auftragnehmer muss über folgende Drucktechnik im Unternehmen verfügen
- UV-Offsetdruck im LEUV- oder HUV-Verfahren
- Digital-Druck
- mind. eine 5-Farb-Druckmaschine (CMYK, Drucklack matt)
- mögl. Bedruckstoffe von Dünndruckpapier bis 0,8 mm Papierstärke
Der Auftragnehmer muss folgende Weiterverarbeitungs-Möglichkeiten In-House anbieten
- Rückendrahtheftung
- Heftung mit Ringklammern zur ungelochten Ablage
- Rillen
- Perforieren
- Formstanzung
- Prägen
- Banderolieren
- Klebebindung
- Fadensiegeln
- Sammelheften
- Eurolochung
- Bohrung
- Fadenheftung
- Buchbindung
- Falzen von DIN B6 bis DIN A2
- Nuten von DIN B6 bis DIN A2
Zudem:
- Farbmanagement über digitale Rasterproofs
- laufende Druckkontrolle (Inpress-Control)
- farbverbindlicher Prüfvordruck über Rasterproof-System mit Simulation von verschiedenen Papiersorten
- für die Printmittel der VBL sind ausschließlich mineralölfreie Farben zu verwenden
Weitergehende Informationen können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Grundlaufzeit des Vertrags von 12 Monaten verlängert sich bis zu drei Mal jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht 12 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende durch die VBL schriftlich gekündigt wird. Die Laufzeit beschränkt sich auf insgesamt maximal vier Jahre. Danach endet der Vertrag automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Siehe Vergabeunterlagen
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt je Vertragsjahr [Betrag gelöscht] EUR (netto), über die maximale Laufzeit von vier Jahren [Betrag gelöscht] EUR (netto). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Abruf in dieser Höhe und/oder auf einen Abruf zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. von bestimmten Printmitteln/Leistungen besteht nicht.
Der maximale Abrufwert, ab dessen Erreichen aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ein Abruf nicht mehr erfolgen kann, beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR (netto). Eine Überschreitung des maximalen Abrufwerts ist in den Grenzen des § 132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Mehrabruf zu erfüllen. Auch aus dem vorgenannten maximalen Abrufwert erwächst keine wie auch immer geartete Abnahmeverpflichtung der VBL.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen vorzulegen:
a) Erklärung zu dem in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatz (netto);
b) Erklärung zum bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz oder zur Bereitschaft, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu a): Die Summe aller Netto-Umsätze eines Bieters (bzw. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. ab Unternehmensgründung muss addiert mindestens 2 Mio. EUR (netto) betragen haben.
Zu b): Bieter müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mindestens bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis; für Vermögensschäden mindestens bis zu [Betrag gelöscht] EUR verfügen oder sich bereit erklären, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung in dieser Höher für die vorbenannten Risiken abzuschließen. Die VBL behält sich vor, einen vom Versicherungsunternehmen ausgestellten Fremdnachweis über den o.g. Versicherungsschutz bzw. die Bereitschaft des Versicherungsunterneh-mens eine entsprechende Versicherung mit dem Bieter im Falle der Bezuschlagung abzuschließen zu verlangen (Kopie ausreichend). Auf ein entsprechendes Verlangen der VBL ist eine entsprechende Bescheinigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorzulegen. Der vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweis darf im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Eignungskriterium ist
a) die Angabe der Anzahl der festangestellten Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitstellen) in den letzten drei Kalenderjahren sowie aktuell. (Bei einem Angebot durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.)
b) die Angabe zu den seit 08/2018 erbrachten Leistungen vergleichbarer Art im Bereich Druckdienslteistung mit Nennung des Namens des Referenzauftrags, mit Angaben zur verantwortlichen Niederlassung des Bieters, zum Auftraggeber (Referenzkunde) inkl. Anschrift, zum Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Name, Telefonnummer und E-Mailadresse), Angaben dazu, ob Referenz den Druck von Printmitteln zum Gegenstand hat, Angaben zum Umfang der Printmittel, Angaben zum Druckvolumen; Angaben zum Leistungszeitraum, Kurzbeschreibung des Referenzauftrags und zu dessen Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen. Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblättern zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch
weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch
die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
c) gültige Zertifizierung nach PSO Prozess Standard Offsetdruckverfahrennach ISO 12647 oder gleichwertig (neben der Eigenerklärung im Vordruck ist zusätzlich das Zertifikat in Kopie mit Angebotsabgabe einzureichen);
d) gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 Umweltschutzmanagement oder gültige EMAS-Zertifizierung oder gleichwertig (neben der Eigenerklärung im Vordruck ist zusätzlich das Zertifikat in Kopie mit Angebotsabgabe einzureichen).
Zu a):
Die Bieter (bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam) müssen aktuell über mindestens festangestellte 20 Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen ) beschäftigen.
Zu b):
Die Bieter müssen insgesamt mindestens 3 Referenzenüber vergleichbare Leistungen vorweisen, die jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen müssen:
- die Referenz muss den Druck von Printmedien zum Gegenstand haben;
- die Referenz muss den Druck von mindestens 10 unterschiedlichen Printprodukten umfassen bzw. umfasst haben (Die VBL behält sich vor, sich auf gesondertes Verlangen die konkreten Printprodukte benennen zu lassen.);
- die Referenz muss ein Druckvolumen von mehr als 1,2 Mio. Bogen innerhalb von 12 Monaten umfassen;
- die Referenzleistung muss spätestens seit 08/2018 erbracht worden sein (es reicht aus, wenn ein Teil der Leistungserbringung seit 08/2018 erfolgt ist);
- die Referenzleistung muss über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden bzw. zu erbringen sein.
Zu c):
Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach PSO Prozess Standard Offsetdruckverfahrennach ISO 12647 oder gleichwertig (neben der Eigenerklärung im Vordruck ist zusätzlich das Zertifikat in Kopie mit Angebotsabgabe einzureichen);
Zu d):
Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 Umweltschutzmanagement oder gültige EMAS-Zertifizierung oder gleichwertig (neben der Eigenerklärung im Vordruck ist zusätzlich das Zertifikat in Kopie mit Angebotsabgabe einzureichen).
Die Druckmaschinen, mittels derer die Print-/Druckleistungen ausgeführt werden, müssen sich in einem Umkreis von 150 km vom Standort der VBL in Karlsruhe befinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen; jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des SchwarzarbG/MiLoG vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorzulegen (Vordrucke in Vergabeunterlagen).
6) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen.
7) Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:
a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen. Liegt ein Fall der Eignungsleihe für die finanzielle/wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor, ist eine gemeinsame Haftungserklärung von Bieter und eignungsverleihendem Unternehmen, wonach beide gesamtschuldnerisch haften mit Angebotsabgabe einzureichen (Vordruck in Vergabeunterlagen).
b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
8)Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen)
9) Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV68JD
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.