Konzessionsvergabe für die Bewirtschaftung der Tiefgaragen Oberer Marktplatz und Kurhaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1873
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freudenstadt.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe für die Bewirtschaftung der Tiefgaragen Oberer Marktplatz und Kurhaus
Die Stadt Freudenstadt als Eigentümer der Tiefgaragen vergibt eine Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung der beiden Tiefgaragen Oberer Marktplatz und Kurhaus.
Beide Tiefgaragen sollen von dem gleichen Betreiber auf eigenes wirtschaftliches Risiko bewirtschaftet werden.
Die Stadt Freudenstadt wird dem erfolgreichen Bieter die Parkgaragen auf Grundlage von Pachtverträgen zur Verfügung stellen. Der Betreiber übernimmt die vorhandene Parkhaustechnik und ist verpflichtet, in beiden Objekten bis 31.12.2025 auf seine Kosten neue Bewirtschaftungssysteme entsprechend seinem Pachtkonzept zu investieren.
Die Stadt Freudenstadt als Eigentümer der Tiefgaragen vergibt eine Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung der beiden Tiefgaragen Oberer Marktplatz und Kurhaus.
Beide Tiefgaragen sollen von dem gleichen Betreiber auf eigenes wirtschaftliches Risiko bewirtschaftet werden.
Die Stadt Freudenstadt wird dem erfolgreichen Bieter die Parkgaragen auf Grundlage von Pachtverträgen zur Verfügung stellen. Der Betreiber übernimmt die vorhandene Parkhaustechnik und ist verpflichtet, in beiden Objekten bis 31.12.2025 auf seine Kosten neue Bewirtschaftungssysteme entsprechend seinem Pachtkonzept zu investieren.
Einzelheiten der zur erbringenden Leistungen sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen nebst deren Anlagen zu entnehmen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Pachtkonzept
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über den Betrieb eines Parkhauses mit mindestens 350 Stellplätzen auf Grundlage eines Pacht- /Konzessionsvertrags und über den Zeitraum von mindestens drei Jahren in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (frühestens ab 2018).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx