Kreishaussanierung Abwasser-, Wasseranlagen 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-143/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406
Fax: +49 236153-4205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung Abwasser-, Wasseranlagen 1. BA
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade, Dachflächen mit Dachbegrünung und der Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten. Gegenstand der zugrunde liegenden Ausschreibung sind Abwasser- und Wasseranlagen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Kreis Recklinghausen, Der Landrat Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
690 m Verlegung Entwässerung, Gussrohr DN50-DN200
28 m Verlegung Entwässerung, PP-Rohr unterhalb der
Bodenplatte
DN100-DN200
1.642 m Verlegung Trinkwasserleitung Edelstahl DN12-DN50
127 Stck. Kernbohrung durch Decke 60mm-220mm
98 Stck. Kernbohrung durch Wand 60mm - 300mm
138 m Verlegung Rohrleitung, Edelstahl für VE-Wasser
DN12-DN32 Einrichtungsgegenstände und Trägersysteme:
35 Stck. Waschtische
22 Stck. Urinale
49 Stck. WC"s
5 Stck. Ausgussbecken
4 Stck. Duschen, Armaturen, Accessoires
88 m Verlegung Löschwasserleitung, Stahlgewinderohr DN32-DN80
17 Stck. Wandhydranten
4 Stck. Einspeiseeinrichtung
326,50 m Demontage PE-Rohr DN50-DN200
534,50 m Demontage Guss-Rohr DN50-DN200
1.706 m Demontage CU-Rohr DN15-DN80
902 m Demontage Stahlrohr DN15-DN80
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Projektnummer oder -referenz: Zuschuss Nr.17186808, Programm BEG Kummunen-Zuschuss (464)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintrag ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Auszug IHK/ Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fnianzamtes, der Krankenkasse,
der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaften
- Bescheinigung Haftpflichtversicherung
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen folgende Unterlagen/Angaben mit dem Angebot vorlegen (Formblatt 124):
- Angaben zu Arbeitskräften
- Registereintragungen
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien.
- Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.
Referenzen über drei Projekte in den Jahren 2020-2023 für Installateurarbeiten, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 400.000 EUR (netto) pro Auftrag,
mit Angaben zu
- Bauprojekt
- Ausführungszeitraum
- Auftragssumme (netto)
- Ansprechpartner
Die Unterlagen müssen zur Angebotsabgabe eingereicht werden.
Referenzen über drei Projekte in den Jahren 2020-2023 für Installateurarbeiten, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 400.000 EUR (netto) pro Auftrag.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Formular 523 EU)
- Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
- Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
- Urkalkulation (Formblatt 233) im Rahmen der Beauftragung vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Zimmer 1.4.06
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DLZ4
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.