L-Bank - Vergabe "Trend Micro Deep Security-Lizenzen" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1962
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 10
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.l-bank.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Vergabe "Trend Micro Deep Security-Lizenzen"
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen, bestehend aus den Modulen "Malware Prevention" und "Network Security".
Karlsruhe
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen, bestehend aus den Modulen "Malware Prevention" und "Network Security".
Es handelt sich hierbei um einen Lizenzumfang von 304 Sockets (Renew, Government License). Die Lizenzen im o.g. Umfang sind unmittelbar nach Vertragsschluss zu überlassen. Die Grundlaufzeit der Lizenzüberlassung beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach Wahl des Auftraggebers jeweils um weitere 12 Monate, wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ende der Vertragslaufzeit über eine Verlängerung unter angemessener Anpassung der Vergütung verständigen. Neben den Lizenzen sind Pflege- und Supportleistungen in Bezug auf die Lizenzen zu erbringen. Von Trend Micro ist der Standard-Support für das Produkt "Deep Security" gewünscht.
Die Grundlaufzeit der Lizenzüberlassung beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach Wahl des Auftraggebers jeweils um weitere 12 Monate, wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ende der Vertragslaufzeit über eine Verlängerung unter angemessener Anpassung der Vergütung verständigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Bezug)
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens in das Berufs-oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Bereich der IT-Lieferleistungen) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Lieferung von "Trend Micro Deep Security-Lizenzen" für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren, das heißt die Lieferung darf nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs, inkl. Anzahl Benutzer
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Anzahl Cores
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Lieferung von "Trend Micro Deep Security"-Lizenzen mit einem Umfang von mind. 200 Cores. Die Lieferung darf nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6PJP
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.