Lieferung von Netzersatzanlagen, 200kVA, THW Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.13 - 0858/20/VV : 3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2613
Fax: +49 2289910610-2613
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Netzersatzanlagen, 200kVA, THW
Lieferung von Netzersatzanlagen, NEA 200kVA
Netzersatzanlagen, 200 kVA
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Los 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Netzersatzanlagen (NEA) mit je 200 kVA für Einsätze der Bundesanstalt technisches Hilfswerk (THW) und der Bundespolizei (BPOL) beabsichtigt:
Die Festbestellmenge zu Los 1 beträgt 19 Netzersatzanlagen (Mindestabnahmemenge mit Zuschlagserteilung), die variable Menge beträgt 37 Stück. Die Rahmenvereinbarung zu Los 1 umfasst somit eine Höchstmenge von 56 NEA und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Netzersatzanlagen, 200 kVA
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Los 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Netzersatzanlagen (NEA) mit je 200 kVA für Einsätze der Bundesanstalt technisches Hilfswerk (THW) und der Bundespolizei (BPOL) beabsichtigt:
Die Festbestellmenge zu Los 2 beträgt 19 Netzersatzanlagen (Mindestabnahmemenge mit Zuschlagserteilung), die variable Menge beträgt 37 Stück. Die Rahmenvereinbarung zu Los 2 umfasst somit eine Höchstmenge von 56 NEA und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters im letzten Wirtschaftsjahr (=abgeschlossenes Geschäftsjahr) im Tätigkeitsbereich "Vertreib von Stromerzeugern" anzugeben.
Übersenden Sie hierzu die beigefügte Anlage "08_Unternehmensdaten".
Der Mindestjahresumsatz für Los 1 beträgt mindestens € 10.000.000.
Der Mindestjahresumsatz für Los 2 beträgt mindestens € 10.000.000.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine geeignete Referenz über die Lieferung von Netzersatzanlagen ein.
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zur Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz: Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Für die Referenz ist die Vorlage "05_Vordruck_Referenzen.pdf" zu verwenden.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind Erfahrung im Stromerzeugerbau nachzuweisen. Folgende Merkmale sind mit einer oder mehreren Referenzen zu erfüllen: Generatorleistung > 200 kVA und < 250 kVA, Diesel-Motor mit Abgasnorm IIIA oder besser, Tankinhalt min. 50l. Geeignet zum Inselbetrieb und Netzparallelbetrieb (siehe Leistungsbeschreibung). Mit Steuerung zum Betrieb mit weiteren, baugleichen Stromerzeugern (z.B. CAN- Bus). Montiert auf Fahrgestell als LKW- Anhänger.
Falls Angebote für Los 1 und Los 2 angeboten werden, genügt eine Referenz entsprechend den o.g. Anforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
-
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
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Die "Anlage Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
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Um sicher zu stellen, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden, ist dem Angebot ist eine Konstruktionszeichnung beizufügen.
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In der Leistungsbeschreibung sind einige Fragen formuliert. Diese sind mit dem Angebot zu beantworten.
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Das Beschaffungsamt des BMI behält sich eine kurzfristige Musterbesichtigung nach vorheriger Terminabsprache bei dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, vor.
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Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Übersicht der im auslieferungsfertigen Produkt vorgesehenen Gefahrstoffe einzureichen. Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe sind ebenfalls mit ein zureichen. Dies wird im Rahmen der Gefahrstoffverordnung benötigt.
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Zur Verbindung der Netzersatzanlagen mit bereits beschafften, beim THW vorhandenen Netzersatzanlagen sind in der Leistungsbeschreibung sog. CAN- Bus- Flanschbuchsen vorgesehen. Die bereits beschafften Anlagen können vor Ort besichtigt werden. Allen Bietern kann auf Wunsch eine Ortsbesichtigung ermöglicht werden, um die im THW vorhandenen, bereits beschafften Netzersatzanlagen in einer Räumlichkeit des THW zu besichtigen. Die Auswahl des Standortes und des Zeitpunktes für die Besichtigung obliegt dem THW je nach Verfügbarkeit der Netzersatzanlagen an den jeweiligen Standorten.
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Weitere Details zu den unter VI.3 genannten Anforderungen sind der Ausschreibungsunterlage zu entnehmen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.