Projektsteuerungsleistungen für Planung und Realisierung der Stadtbahnmaßnahme im Landkreis Ludwigsburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofer Str. 9a
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-20
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/bus-bahn/stadtbahn-im-landkreis-ludwigsburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für Planung und Realisierung der Stadtbahnmaßnahme im Landkreis Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg strebt die Neuerrichtung eines Stadtbahnnetzes an, welches neben der Kreisstadt Ludwigsburg auch mehrere Kommunen des Landkreises an den Schienenverkehr anbinden soll. Für das Stadtbahnnetz sollen neue Strecken gebaut werden, aber auch die im Personenverkehr stillgelegte Bahnstrecke Ludwigsburg–Markgröningen soll reaktiviert werden.
Am Ludwigsburger Bahnhof ist im Zielzustand ein Umsteigepunkt zum Regional und S-Bahn-Verkehr vorgesehen, in Pattonville soll die Ludwigsburger Stadtbahn mit der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) verknüpft werden. Darüber hinaus sind selbstverständlich Verknüpfungen mit dem Busverkehr vorgesehen.
Die Stammstrecke soll von Remseck-Aldingen über Pattonville und Ludwigsburg Bf nach Markgröningen führen. Zudem sind Zweigstrecken nach Oßweil Süd, Schlösslesfeld, Markgröningen Festplatz sowie Schwieberdingen-Nord (Bosch) vorgesehen.
Weitere grundsätzliche Information zur Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg können folgendem
Link entnommen werden:
Ludwigsburg
Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an die AHO, Schriftenreihe Nr. 9, Stand 03/2020 sowie optionale Leistungen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen in der Anlage 3.1_Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über Beauftragung der optionalen Leistungen frei; ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen und deren Vergütung besteht nicht.
Bei Beauftragung der optionalen Leistungen im Los 1 beginnt die Leistung am 01.07.2026 und endet voraussichtlich am 31.12.2030.
Bei Beauftragung der optionalen Leistungen im Los 2 beginnt die Leistung für alle PFAs gleichermaßen am 01.04.2025 und endet voraussichtlich am 31.12.2033.
1) Jahresumsatz: 250 Punkte;
2) Referenzen 1 - 3 Unternehmen - Kreuzungsvereinbarungen nach EKRG: 300 Punkte;
3) Referenzen 4 - 6 Unternehmen - Bahnübergänge: 300 Punkte;
4) Referenzen 7 - 9 Unternehmen - Leit- und Sicherungstechnik: 300 Punkte;
5) Referenzen 10 - 12 Unternehmen - Bundes-GVFG-Finanzierung: 300 Punkte;
6) Referenzen 13 - 15 Unternehmen - Oberbau: 300 Punkte;
7) Referenzen 16 - 18 Unternehmen - Verkehrsstationen: 300 Punkte;
8) Referenzen 19 - 21 Unternehmen - Konstruktiver Ingenieurbau: 300 Punkte;
9) Referenzen 22 - 24 Unternehmen - Inbetriebnahmen von Bahnprojekten (EBO): 300 Punkte.
Optionale Leistungen sind:
Los 1, PFA 1: Leistungsstufe 3;
Los 2, PFA 2: Leistungsstufen 2+3;
Los 2, PFA 3 (3a+3b): Leistungsstufen 2+3;
Los 2, PFA 4: Leistungsstufen 2+3;
Los 2, PFA 5: Leistungsstufen 2+3;
Los 2, PFA 6: Leistungsstufen 2+3;
Los 2, PFA 2: Leistungsstufen 2+3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/ Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (Ausschlusskriterium)
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung;
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf.
Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer;
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB;
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB;
f) Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG)
g) § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Angaben zum Jahresumsatz:
Das jährliche Mittel des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsatzes netto im Bereich vergleichbarer Leistungen (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Umsätze). Vergleichbare Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 9 und Nr. 19:
>= 1.500.000 € netto = 130 Punkte / < 1.500.000 € netto und >= 1.000.000 € netto = 60 Punkte / < 1.000.000 € netto und >= 750.000 € netto = 30 Punkte / < 750.000 € netto = Ausschluss.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Die Kriterien b) – f) sind Ausschlusskriterien. Zum Kriterium g) gibt es eine Mindestbedingung.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für sonstige Schäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
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Zu g) Das jährliche Mittel des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsatzes netto im Bereich vergleichbarer Leistungen (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Umsätze) muss >= 750.000.€ netto betragen.
Vergleichbare Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 9 und Nr. 19.
Die Nichterfüllung dieses Mindestkriteriums führt zum Ausschluss der Bewerbung.
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (Ausschlusskriterium).
i) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Anzugeben sind Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Projektsteuerung gemäß AHO 2020 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Vergleichbare Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 9 und Nr. 19.
Referenzen 1 – 3:
Aufstellung UND/ODER Abstimmung UND/ODER Verhandlung von Kreuzungsvereinbarungen nach EKRG für 1 Projekt = 100 Punkte / 2 Projekte = 200 Punkte / 3 Projekte = 300 Punkte.
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Referenzen 4 – 6:
- Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen an Bahnübergängen (Auflassung UND/ODER erstmalige technische Sicherung UND/ODER Erneuerung) für 1 Projekt = 70 Punkte / 2 Projekte = 140 Punkte / 3 Projekte = 210 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufen 1 + 2 nach AHO je Referenzprojekt = 10 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufe 3 nach AHO je Referenzprojekt = 20 Punkte.
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Referenzen 7 – 9:
- Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (Neubau ESTW UND/ODER Umbau Stellwerke UND/ODER Neubau / Umbau von Streckensignalisierung) für 1 Projekt = 70 Punkte / 2 Projekte = 140 Punkte / 3 Projekte = 210 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufen 1 + 2 nach AHO je Referenzprojekt = 10 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufe 3 nach AHO je Referenzprojekt = 20 Punkte.
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Referenzen 10 – 12:
Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen mit Bundes-GVFG-Finanzierung einschließlich Erstellung des Antrags zur Aufnahme in Kategorie "a" des GVFG-Bundesprogramm sowie darauf aufbauender Einzelfinanzierungsanträge, nebst Mitwirkung bei Planänderungs- und Nachbewilligungsanträgen sowie Kostenfortschreibung beim Verwendungsnachweis für 1 Projekt = 100 Punkte / 2 Projekte = 200 Punkte / 3 Projekte = 300 Punkte.
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Referenzen 13 – 15:
- Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen des Oberbaus (Neubau UND/ODER Trassierungsänderungen) für 1 Projekt = 70 Punkte / 2 Projekte = 140 Punkte / 3 Projekte = 210 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufen 1 + 2 nach AHO je Referenzprojekt = 10 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufe 3 nach AHO je Referenzprojekt = 20 Punkte.
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Referenzen 16 – 18:
- Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen an Verkehrsstationen (Neubau UND/ODER Umbau von Verkehrsstationen) 1 Projekt = 70 Punkte / 2 Projekte = 140 Punkte / 3 Projekte = 210 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufen 1 + 2 nach AHO je Referenzprojekt = 10 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufe 3 nach AHO je Referenzprojekt = 20 Punkte.
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Referenzen 19 – 21:
- Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen des konstruktiven Ingenieurbaus (Tunnel UND/ODER Eisenbahnüberführungen UND/ODER Straßenüberführungen UND/ODER geotechnische Bauwerke UND/ODER Trogbauwerke) für 1 Projekt = 70 Punkte / 2 Projekte = 140 Punkte / 3 Projekte = 210 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufen 1 + 2 nach AHO je Referenzprojekt = 10 Punkte.
- beauftragte und vollständig erbrachte Projektstufe 3 nach AHO je Referenzprojekt = 20 Punkte.
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Referenzen 22 – 24:
Projektsteuerungsleistungen für Begleitung von Inbetriebnahmen von Bahnprojekten (EBO) UND/ODER Erstellung von Inbetriebnahmekonzepten UND/ODER Inbetriebnahmedossiers für 1 Projekt = 100 Punkte / 2 Projekte = 200 Punkte / 3 Projekte = 300 Punkte.
Zu h) Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architekten- oder Ingenieurkammer gemäß § 75 Abs. 1 + 2 VgV ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
Zu i) Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
Referenzen 1 – 24:
Abschluss der beauftragten und vollständig erbrachten Leistung je Projekt ab dem 01.01.2013 und vor Einreichungsfrist des Teilnahmeantrags.
Alle Referenzen 1 - 24 müssen die Mindestbedingung separat erfüllen, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
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Referenz 25 – Mindestreferenzprojekt:
Anzugeben ist ein Infrastrukturprojekt als Mindestreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Projektsteuerung gemäß AHO 2020 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Vergleichbare Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 9 und Nr. 19.
Mindestbedingungen:
- Für das Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 - 4 gemäß AHO vollständig erbracht worden sein.
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Projektstufe 4 des Projekts ab dem 01.01.2013 und vor Einreichungsfrist des Teilnahmeantrags.
- Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß AHO eingeordnet sein.
- Die Baukosten des Projekts (KG200 - 700) müssen netto >= 100.000.000 € betragen.
- Die Anzahl der Planungsbeteiligten (z. B. Objekt- und Fachplanungen) muss >= 5 liegen.
Erfüllt die Mindestreferenz eine der oben genannten Mindestbedingungen nicht, führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Für alle Referenzen 1 – 25 ist jeweils ein Projektdatenblatt mit prüfbare Angaben zu den Mindestbedingungen und jeweiligen Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen.
Architekt oder Ingenieur gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VgV.
j) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
k) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
l) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022).
m) Bereits mit der Planung beauftragte und vertraglich gebundene Unternehmen sind von diesem Vergabeverfahren zur Vergabe der Projektsteuerungsleistungen ausgeschlossen.
Die Kriterien j) + m) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.