EU-weite Ausschreibung von Gebäudereinigungsleistungen für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hoptbühl 2
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Gebäudereinigungsleistungen für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:
Los 1: Gebäudereinigung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in VS-Villingen (Am Hoptbühl 2);
Los 2: Gebäudereinigung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in VS-Villingen (Am Hoptbühl 5 – 7);
Los 3: Gebäudereinigung der Außenstelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in Donaueschingen (Humboldtstraße 11).
Unter Ziffer II.2.4) sind je Los die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen dargestellt.
Wichtiger Hinweis: Die Besichtigung des Objektes „Am Hoptbühl 2“ (Los 1) während der Angebotsphase ist für alle Bieter, die ein Angebot für Los 1 abgeben wollen, verpflichtend. Eine Besichtigung der Reinigungsobjekte der Lose 2 und 3 wird empfohlen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Gebäudereinigung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in VS-Villingen (Am Hoptbühl 2)
Gebäudereinigung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in VS-Villingen (Am Hoptbühl 2):
– Regelmäßige Unterhaltsreinigung,
– Sonderreinigungsleistungen bei Bedarf,
– Reinigungen auf Abruf (Urlaubs- und Krankheitsvertretung für Reinigungskräfte des Landratsamtes).
Siehe II.2.11).
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 29.02.2028), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.05.2026) vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Gebäudereinigung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in VS-Villingen (Am Hoptbühl 5 – 7)
Gebäudereinigung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in VS-Villingen (Am Hoptbühl 5 – 7):
– Regelmäßige Unterhaltsreinigung,
– Sonderreinigungsleistungen bei Bedarf.
Siehe II.2.11).
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 29.02.2028), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.05.2026) vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Gebäudereinigung der Außenstelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in Donaueschingen (Humboldtstraße 11)
Gebäudereinigung der Außenstelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in Donaueschingen (Humboldtstraße 11):
– Regelmäßige Unterhaltsreinigung,
– Sonderreinigungsleistungen bei Bedarf,
– Reinigungen auf Abruf (Urlaubs- und Krankheitsvertretung für Reinigungskräfte des Landratsamtes).
Siehe II.2.11).
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 29.02.2028), sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.05.2026) vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Unterhaltsreinigungsleistungen in öffentlichen oder privaten Verwaltungsgebäuden.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Unterhaltsreinigungsleistungen in öffentlichen oder privaten Verwaltungsgebäuden mit insgesamt mindestens 4.000 m² zu reinigender Netto-Grundfläche (NGF) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind mindestens für zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Flächen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Unterhaltsreinigungsleistungen in öffentlichen oder privaten Verwaltungsgebäuden mit insgesamt mindestens 2.000 m² zu reinigender Netto-Grundfläche (NGF) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind mindestens für zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Flächen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Unterhaltsreinigungsleistungen in öffentlichen oder privaten Verwaltungsgebäuden mit insgesamt mindestens 1.500 m² zu reinigender Netto-Grundfläche (NGF) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind mindestens für zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Flächen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG);
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.