Neubau Warenkontrollstelle – Infrastrukturmaßnahme
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/404502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Warenkontrollstelle – Infrastrukturmaßnahme
Eine Umstrukturierung am Flughafen Köln Bonn erfordert einen neuen Standort für die Warenkontrollstelle (nachfolgend WKS), die Grenzkontrollstelle (nachfolgend GKS) und die Personen- und Fahrzeugkontrolle (nachfolgend Z40) auf dem westlichen Flughafen-Betriebsgelände.
Alle Gebäude müssen an die vorhandene Verkehrserschließung und Medieninfrastruktur angebunden werden, weshalb diese angepasst wird.
Gegenstand des Leistungsverzeichnisses ist der Neubau der Außenanlagen und Entwässerung WKS
inklusive der Verkehrs- und Infrastrukturerschließung (Planstraße A & B, Kontrollstelle Tor Z40).
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis umfasst die Baufelder:
- Warenkontrollstelle (WKS)
- Planstraße A mit Tor Z40
- Planstraße B
Die Ausschreibung für das Baufeld Grenzkontrollstelle (GKS) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Baufeld befindet sich auf Betriebsgelände des Flughafens Köln/Bonn.
Das Baufeld liegt im Sicherheitsbereich im westlichen Teil des Flughafens an der Kriegerstraße und Alte Tanklagerstraße, östlich des KV1 und südlich des CBCC (Cologne Bonn Cargo Center).
Die an die Baufelder angrenzenden Betriebsflächen befinden sich während der gesamten Bauzeit in Betrieb.
Bis zur Fertigstellung der Planstraße B sind alle Leistungen innerhalb des sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs (im Weiteren Sicherheitsbereich benannt) zu erbringen.
Nach Fertigstellung der Planstraße B wird das Baufeld umgewidmet und von der Stadtseite aus ohne vorherige Sicherheitskontrolle erschlossen.
Die Arbeiten umfassen Straßen- und Kanalbauarbeiten sowie die Herstellung von Versorgungsleitungen und Kabelleerrohrtrassen.
- Kanalbau
Im Zuge dieser Arbeiten werden für die Kanalhaltungen und Leitungen Rohre mit Dimensionen von DN 100 bis DN 400 verlegt. Zum Einsatz kommen Fertigteilschächte als Rundschächte DN 1000 bis 1500. Die Ausbildung des Sohlgerinnes erfolgt für Regenwasserschächte mit Estrich und für Schmutzwasserschächte aus Klinker.
Der Versickerungsmulde werden eine Regenwasserzisterne 110m³ und ein Filterschacht vorgeschaltet. Zudem ist eine Regenwasserhebeanlage mit nachgeschalteter Zapfstation zur Betankung von Betriebsfahrzeugen mit dem gesammelten Regenwasser hergestellt.
Für die Ausführung von Baugruben und Gräben gilt die DIN EN 1610. Auflager für Rohrleitungen bzw.
Formstücke und Armaturen sind so auszubilden, dass weder Linien- noch Punktauflagerung eintritt.
Die Einbettung der Rohrleitungen erfolgt bis 30 cm über Rohrscheitel mit geeigneten, steinfreien Material.
Das Material muss chemisch neutral sein. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Die Verfüllung der Rohrgräben hat mit verdichtungsfähigem Material zu erfolgen.
Die Scheitelüberdeckung beträgt mindestens 1,00 m.
- Straßenausbau
Es ist geplant den Straßenbau in Asphaltbauweise (Aufbaustärke 75 cm) herzustellen. Die Gehwege werden in Pflasterbauweise mit Doppel-T Pflaster 14/20/8 (Aufbaustärke 52 cm) erstellt. Als Trennung von Fahrbahn und Gehweg werden Flachborde eingesetzt. Die Abgrenzung der Gehwege zu den Grünflächen erfolgt mit Tiefbord T10/25.
Regelquerneigung: 2,5% Fahrbahn, 3,0% Wartefläche (Gehweg);
Planum nach ZTVE-StB und entsprechend den Regelquerschnitten abgetreppt.
Gemäß der RSTO 12 wird folgender Regelaufbau gewählt:
-- Fahrbahn: Planstraße A / Planstraße B
4,0cm Asphaltbeton AC 11 DS
8,0cm Binderschicht AC 22 BS
10,0cm Bitutragschicht AC 32 TS
15,0cm Schottertragschicht aus Basalt-Schotter 0/45
38,0cm Frostschutzschicht als Schottertragschicht aus Basalt-Schotter 0/45 mm
75,0 cm Gesamtaufbau
-- Fahrbahn: WKS
3,5cm Asphaltbeton MA 8 S
8,5cm Binderschicht AC 22 BS
10,0cm Bitutragschicht AC 32 TS
15,0cm Schottertragschicht aus Basalt-Schotter 0/45
38,0cm Frostschutzschicht als Schottertragschicht aus Basalt-Schotter 0/45 mm
75,0 cm Gesamtaufbau
-- Fahrbahn: Tor Z40
3,5cm Gussasphalt MA 8 S
8,5cm Binderschicht AC 22 BS
10,0cm Bitutragschicht AC 32 TS
15,0cm Schottertragschicht aus Basalt-Schotter 0/45
38,0cm Frostschutzschicht als Schottertragschicht aus Basalt-Schotter 0/45 mm
75,0 cm Gesamtaufbau
-- Gehweg: Planstraße A / Planstraße B / WKS
8,0cm Betonsteinpflaster Doppelt-T 14/20/8cm, Farbe Grau
4,0cm kornabgestuftes Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm
15,0cm Schottertragschicht aus Basalt-Schotter 0/45
25,0cm Frostschutzschicht als Schottertragschicht aus Basalt-Schotter 0/45 mm
52,0 cm Gesamtaufbau
- Kabelschutzrohrtrassen
Es werden Kabelschutzrohrtrassen verschiedener Paketstärken vorgesehen. Diese sind an die neuen Kabelschächte aus Stahlbeton anzuschließen. Die Kabelschächte erhalten diagonalgeteilte Abdeckungen aus Kugelgraphitguss.
- Wasserleitung
Im Zuge der Bauarbeiten wird eine neue Wasserleitung DN100 aus duktilem Guss (GGG) auf einer Länge von ca. 250m zur Trinkwasserversorgung der neuen Baufelder hergestellt. Unter der Querung der Fahrbahn Planstraße B wird die Leitung in einem Schutzrohr aus Stahl verlegt und die Enden mit Schrumpfmanschetten abgedichtet. Die Einbindung erfolgt südöstlich des Baufeldes an eine bestehende DN100 GGG Leitung. Vor Einbindung ins Bestandsnetz ist die Neuleitung zu spülen und die Keimfreiheit (< 20 KBE/ml) nachzuweisen. Alle Arbeiten sind vorab mit der Fachabteilung des FKB sowie der Flughafenfeuerwehr abzustimmen.
- Fernwärme- / Fernkälteleitungen
Im Zuge der Bauarbeiten werden eine neue Fernwärmeund Fernkältetrasse als KMR-Rohre auf einer Länge von ca. 300m zur Vorrüstung der neuen Baufelder hergestellt. Unter der Querung der Fahrbahn Planstraße B werden die Leitungen in Schutzrohren aus Stahl verlegt und die Enden mit Schrumpfmanschetten abgedichtet. Die Einbindung erfolgt südöstlich des Baufeldes an das bestehende Fernwärme- und Fernkältenetz (jeweils DN 350/DA500 KMR). Alle Arbeiten sind vorab mit der Fachabteilung des FKB abzustimmen.
- Beleuchtung
Gegenstand des Auftrages sind alle Erd- und Verfüllarbeiten sowie das Herstellen der Beleuchtungsfundamente und Liefern, Aufstellen und Anschließen der Beleuchtung.
- Markierungsarbeiten
Die neuen Flächen erhalten Fahrbahnmarkierungen entsprechend den gültigen nationalen Richtlinien. Grundsätzlich ist es vorgesehen, die endgültigen Markierungen nach Fertigstellung des jeweiligen Bauabschnitts aufzubringen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung zur Eignung,
b) Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022,
c) Vorlage Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Einsendeschlusstermin),
d) Vorlage Gewerbezentralregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Einsendeschlusstermin),
e) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssummen für Sach-, Personen und Vermögensschäden,
f) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung.
a) Erklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Der Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
a) Erklärung zu den Arbeitskräften der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich im bewerbungsspezifischen Bereich beschäftigten Mitarbeiter,
b) Angaben zu den Referenzprojekten in den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
c) Vorlage Eintragung als Fachbetrieb für den Bereich Straßenbau und Nachweis Güteschutz Kanalbau Befähigung Beurteilungsgruppe AK 2,
d) Vorlage Zertifizierung gemäß Wasserhaushaltsgesetz,
e) Vorlage DVWG-Zulassung.
zu b) Angabe von min. 3 Referenzen aus dem bewerbungsspezifischen Bereich,
zu c) Vorlage von Nachweisen über die Eintragung in einer Straßenbauinnung oder gleichwertig und mindestens der Befähigung der Beurteilungsgruppe AK 2 im Bereich Kanalbau im Güteschutz Kanalbau,
zu d) Vorlage eines Nachweises einer Zertifizierung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
zu e) Vorlage eines Nachweises über eine DVWG-Zulassung für die Arbeiten an Wasser- und Fernwärmeversorgungsleitungen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Download/Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unterwww.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren.
Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden.
Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform.
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über die Vergabeplattform subreport ELViS erfolgen. Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.subreport.de/service/support-elvis/.
Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH; Buchforststr. 1-15; 51101 Köln.
Tel.: 02 21/9 85 78-0; Fax: 02 21/9 85 78-66; E-Mail:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedienveröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045/3055
Fax: +49 221/147-2889
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.