377 Medienservice für die NRW.BANK Referenznummer der Bekanntmachung: 377-003481-00-101-79521
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
377 Medienservice für die NRW.BANK
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büchern, Ergänzungswerken und Ergänzungslieferungen, Zeitschriften, Zeitungen, E-Books, E-Journals und E-Paper, Datenbanken, CD-ROMS, DVDs sowie Einzelartikeln / Kapiteln aus diesen Medien (Document Delivery Service) einschließlich Nebenleistungen.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büchern, Ergänzungswerken und Ergänzungslieferungen, Zeitschriften, Zeitungen, E-Books, E-Journals und E-Paper, Datenbanken, CD-ROMS, DVDs sowie Einzelartikeln / Kapiteln aus diesen Medien (Document Delivery Service) einschließlich Nebenleistungen.
Für die Abwicklung der Belieferung ist ein webbasiertes Bestellsystem zur Verfügung zu stellen, welches eine treffsichere Mediensuche über sämtliche darin befindlichen Kataloge (ohne den bei der NRW.BANK vorhandenen Bestand) und eine gesonderte Mediensuche im Bestand der NRW.BANK (Altbestand der NRW.BANK) ermöglicht und fortlaufend aktualisiert wird. Das Bestellsystem muss von bis zu 60 Usern der NRW.BANK gleichzeitig genutzt werden können.
Darüber hinaus hat die Auftragnehmerin die NRW.BANK bei der Recherche, der Auswahl, der Bestellung und der Lieferung von Medien zu beraten und zu unterstützen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Beschaffungen, die das Bestellsystem nicht als sofort verfügbar ausweist.
Die von der der NRW.BANK gebuchten Abonnements sind vom bisherigen Dienstleister zu übernehmen, ohne dass es auf Seiten der NRW.BANK zu Lieferausfällen, Verspätungen oder Mehrkosten kommt. Damit einhergehend ist der bei der NRW.BANK bereits vorhandene Medienbestand ist in das Bestellsystem aufzunehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen und hat eine Höchstlaufzeit von bis zu sechs Jahren. Die Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Regellaufzeit begründet sich mit dem Aufwand, der durch die Übernahme der laufenden Abonnements und die Einrichtung des Bestellsystems zu Vertragsbeginn entsteht.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt jährlich 130.000 EUR netto (einschließlich Nebenleistungen). Für die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.020.000 EUR netto (einschließlich Nebenleistungen) festgelegt.
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 58
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DZ73
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.