377 Medienservice für die NRW.BANK Referenznummer der Bekanntmachung: 377-003481-00-101-79521

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

377 Medienservice für die NRW.BANK

Referenznummer der Bekanntmachung: 377-003481-00-101-79521
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79980000 Abonnementdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büchern, Ergänzungswerken und Ergänzungslieferungen, Zeitschriften, Zeitungen, E-Books, E-Journals und E-Paper, Datenbanken, CD-ROMS, DVDs sowie Einzelartikeln / Kapiteln aus diesen Medien (Document Delivery Service) einschließlich Nebenleistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 020 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79970000 Verlagsdienste
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
22200000 Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften
22211000 Fachzeitschriften
22210000 Zeitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büchern, Ergänzungswerken und Ergänzungslieferungen, Zeitschriften, Zeitungen, E-Books, E-Journals und E-Paper, Datenbanken, CD-ROMS, DVDs sowie Einzelartikeln / Kapiteln aus diesen Medien (Document Delivery Service) einschließlich Nebenleistungen.

Für die Abwicklung der Belieferung ist ein webbasiertes Bestellsystem zur Verfügung zu stellen, welches eine treffsichere Mediensuche über sämtliche darin befindlichen Kataloge (ohne den bei der NRW.BANK vorhandenen Bestand) und eine gesonderte Mediensuche im Bestand der NRW.BANK (Altbestand der NRW.BANK) ermöglicht und fortlaufend aktualisiert wird. Das Bestellsystem muss von bis zu 60 Usern der NRW.BANK gleichzeitig genutzt werden können.

Darüber hinaus hat die Auftragnehmerin die NRW.BANK bei der Recherche, der Auswahl, der Bestellung und der Lieferung von Medien zu beraten und zu unterstützen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Beschaffungen, die das Bestellsystem nicht als sofort verfügbar ausweist.

Die von der der NRW.BANK gebuchten Abonnements sind vom bisherigen Dienstleister zu übernehmen, ohne dass es auf Seiten der NRW.BANK zu Lieferausfällen, Verspätungen oder Mehrkosten kommt. Damit einhergehend ist der bei der NRW.BANK bereits vorhandene Medienbestand ist in das Bestellsystem aufzunehmen.

Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen und hat eine Höchstlaufzeit von bis zu sechs Jahren. Die Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Regellaufzeit begründet sich mit dem Aufwand, der durch die Übernahme der laufenden Abonnements und die Einrichtung des Bestellsystems zu Vertragsbeginn entsteht.

Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt jährlich 130.000 EUR netto (einschließlich Nebenleistungen). Für die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.020.000 EUR netto (einschließlich Nebenleistungen) festgelegt.

Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bestellsystem / Gewichtung: 40%
Qualitätskriterium - Name: Serviceleistungen / Gewichtung: 30%
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 048-140627
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sack Fachmedien GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 58
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 780 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 020 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DZ73

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2023

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