Notstromaggregat – dringlich! Referenznummer der Bekanntmachung: 3011353.000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hainstraße 35
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15228058760
Fax: +49 69970861100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agaplesion.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notstromaggregat – dringlich!
Ertüchtigung der Bestandsanlage - Lieferung und Einbau (verkürzte Angebotsfrist!)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeberin ist die AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL gGmbH mit Sitz in Wuppertal (nachfolgend die „Auftraggeberin“). Sie ist Teil des bundesweit tätigen Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, der eine Vielzahl von Einrichtungen in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung und Pflege betreibt. Die Auftraggeberin plant im Rahmen eines Förderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen die Ertüchtigung der Notstrombestandsanlage, um eine 72-stündige Notstromversorgung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen Teile der Bestandsanlage ausgetauscht und ertüchtigt werden. Aufgrund der engen Umsetzungsfristen des Fördermittelprogramms findet ein Offenes Verfahren mit verkürzten Angebotsfristen statt. Die durch den Auftragnehmer zwingend zu erfüllende Zielsetzung besteht darin, mindestens die geltenden energie-, umwelt- und abfallrechtlichen Vorschriften für Bauvorhaben zur nachweislichen Verbesserung einzuhalten. Bieter bestätigen dies mit der Eigenerklärung in DOKUMENT B. Eigenerklärungen und Referenzblätter. Die konkreten Leistungsanforderungen ergeben sich aus dem DOKUMENT C. Leistungsverzeichnis Für eine Übersicht stellt die Auftraggeberin Planunterlagen zur Verfügung, siehe DOKUMENTE G. Anlagen 1 - 3. Zudem ist zwingend erforderlich, dass Angebote ausschließlich von Fachunternehmen eingereicht werden. Daher ist durch die Benennung von drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen eine entsprechende Fachkenntnis nachzuweisen, siehe DOKUMENT B. Eigenerklärungen und Referenzblätter. Vor Abgabe eines Angebots müssen Bieter sich ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten durch persönliche Besichtigung machen (Mindestanforderung). Bieter dürfen aufgrund der Eilbedürftigkeit und der Komplexität des Auftrags kein Angebot abgeben, wenn sie sich vor Angebotsabgabe kein genaues Bild über die Situation vor Ort durch eine persönliche Besichtigung gemacht haben. Die Auftraggeberin ermöglicht Bietern den Zugang zu der Örtlichkeit. Eine Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Es wird darauf hingewiesen, dass für dieses Projekt ein Budget in Höhe von EUR 295.000 brutto eingeplant ist, das vollständig auf Fördermitteln basiert. Diese sind beantragt, jedoch noch nicht bewilligt. Die Auftraggeberin kann als Krankenhausunternehmen insoweit auch keine Eigenmittel bereitstellen. Der Zuschlag in diesem Vergabeverfahren hängt daher von der finalen Bewilligung der Fördermittel ab. Sollten Fördermittel wider Erwarten nicht gewährt werden, wird das Vergabeverfahren aufgehoben. Die Leistung muss bis zum 15.12.2023 vollständig abgeschlossen sein, anderenfalls entfallen die Fördermittel. Bieter müssen garantieren, den Auftrag bis zu dem vorgenannten Datum beenden zu können. Die Einhaltung dieses Fertigstellungstermins ist wesentlicher Vertragsbestandteil.
Ein Tischkühler soll optional angeboten werden, soweit dies in Dokument C. Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.