Errichtung NGA-Netz einschl. Hausanschlussmanagement, Errichtung Hausanschlüsse BLS Trochtelfingen Referenznummer der Bekanntmachung: 80/21-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fürst-Wilhelm-Straße 15
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7571106317
Fax: +49 7571106317
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bls-breitband.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung NGA-Netz einschl. Hausanschlussmanagement, Errichtung Hausanschlüsse BLS Trochtelfingen
Errichtung eines NGA – Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen für die BLS auf Gemarkung der Stadt Trochtelfingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im Stadtgebiet Trochtelfingen. Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß des Infrastrukturaufrufs und der Gewerbegebiete im grauen NGA-Flecken gemäß des Sonderaufrufs der Bundesförderung zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2022 bis 2024 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das Backbone-Netz der BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co.KG, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen): Breitbandausbau Stadt Trochtelfingen - ca. 22,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze sowie ca. 7,4 km Einzug von LWL in bestehende Rohrsysteme (ggf. Paralleleinzug)- ca. 313 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Weißen NGA-Flecken Darüber hinaus sind vom Generalübernehmer alle Anschlüsse im vorgenannten Ausbauprojekt, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau zu integrieren. Nach derzeitigem Stand sind dies ca. 73 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) in grauen NGA-Flecken, welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie gemäß Ziffer 3 des Hinweisblattes zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm erschlossen werden sollen. Eine evtl. notwendige vorgelagerte Infrastruktur ist im pauschalen Angebotspreis entsprechend zu berücksichtigen. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde vom Fördermittelgeber bereits signalisiert. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.