2023-0469 Verwertung/Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0469

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032837925
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung / Abfallwirtschaft, Kläranlagen, Entwässerung, Infrastruktur, Grünunterhaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2023-0469 Verwertung/Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0469
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln den auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anfallenden Straßenkehricht AW-Nr. 200303. Dies geschieht mittels Kehrmaschinen.

Der eingesammelte Straßenkehricht wird zu den Umladestellen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg innerhalb des Stadtgebietes Duisburg transportiert, dort in Abrollcontainern umgeladen und durch den AG zum Verwerter/Entsorger transportiert.

Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte stoffliche Verwertung des Straßenkehrichts im Leistungszeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 (Vertragsverlängerungsoption für ein Jahr vom 01.09.2025 bis 31.08.2026) der im Stadtgebiet eingesammelten und dem Verwerter angelieferten Mengen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 425 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Die Anlage bzw. Übergabestelle des Auftragnehmers muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu verwertende Menge an Straßenkehricht stellt sich im Leistungszeitraum vom 01.09.2023 - 31.08.2025 (24 Monate) wie folgt dar:

- 10.000 t (5.000 t/a) Straßenkehrricht (AVV 200303)

Die Mengenangabe, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dient lediglich als Kalkulationshilfe und ist keine verbindliche Angabe, die für die Zukunft zugesagt

wird. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.

Ebenso schwankt auch der organische Anteil des Straßenkehrichts nach Jahreszeit, z.B. Laubzeit. Auch hier kann für die separate Verwertung/Aufbereitung keine Garantie für eine einheitliche Zusammensetzung der Abfälle gegeben werden.

Die Anlieferung der Container an der vom Entsorger genannten Entsorgungselle/n erfolgt im Zeitraum von 7.00 Uhr- 17.00 Uhr.

Die Anlieferungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt. In Ausnahmefällen müssen auch Anlieferungen am Samstag vorgenommen werden.

Anlieferung von Straßenkehricht:

Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.

Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.

Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, den in den Containern angelieferte Straßenkehricht unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.

Alle der im Auftrage der AG eingehenden Abfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übergabestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.

Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:

- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der

Anlage,

- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,

- Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage

oder Übergabestelle,

- Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. und

Angabe der Kategorie,

- Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. RH

Mitte oder RH Nord etc.),

- Bruttogewicht,

- Nettogewicht.

Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltrelevanter Aspekt / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (voom 01.09.2025 - 31.08.2026) für den Auftraggeber zu berücksichtigen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 125-398443
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung/Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: C.C. Umwelt GmbH
Postanschrift: Bataverstr. 25
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47809
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 425 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY14LVLYS8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2023

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