2023-0469 Verwertung/Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0469
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032837925
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0469 Verwertung/Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln den auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anfallenden Straßenkehricht AW-Nr. 200303. Dies geschieht mittels Kehrmaschinen.
Der eingesammelte Straßenkehricht wird zu den Umladestellen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg innerhalb des Stadtgebietes Duisburg transportiert, dort in Abrollcontainern umgeladen und durch den AG zum Verwerter/Entsorger transportiert.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte stoffliche Verwertung des Straßenkehrichts im Leistungszeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 (Vertragsverlängerungsoption für ein Jahr vom 01.09.2025 bis 31.08.2026) der im Stadtgebiet eingesammelten und dem Verwerter angelieferten Mengen.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Die Anlage bzw. Übergabestelle des Auftragnehmers muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.
Die zu verwertende Menge an Straßenkehricht stellt sich im Leistungszeitraum vom 01.09.2023 - 31.08.2025 (24 Monate) wie folgt dar:
- 10.000 t (5.000 t/a) Straßenkehrricht (AVV 200303)
Die Mengenangabe, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dient lediglich als Kalkulationshilfe und ist keine verbindliche Angabe, die für die Zukunft zugesagt
wird. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
Ebenso schwankt auch der organische Anteil des Straßenkehrichts nach Jahreszeit, z.B. Laubzeit. Auch hier kann für die separate Verwertung/Aufbereitung keine Garantie für eine einheitliche Zusammensetzung der Abfälle gegeben werden.
Die Anlieferung der Container an der vom Entsorger genannten Entsorgungselle/n erfolgt im Zeitraum von 7.00 Uhr- 17.00 Uhr.
Die Anlieferungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt. In Ausnahmefällen müssen auch Anlieferungen am Samstag vorgenommen werden.
Anlieferung von Straßenkehricht:
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, den in den Containern angelieferte Straßenkehricht unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Abfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übergabestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der
Anlage,
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage
oder Übergabestelle,
- Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. und
Angabe der Kategorie,
- Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. RH
Mitte oder RH Nord etc.),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (voom 01.09.2025 - 31.08.2026) für den Auftraggeber zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung/Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)
Postanschrift: Bataverstr. 25
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY14LVLYS8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.