Unterhaltsreinigung in der Waldkaserne Hilden Referenznummer der Bekanntmachung: 6002521891-BwDLZ Köln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstraße 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BwDLZ Köln (IUD)
E-Mail:
Telefon: +49 2203-908-2921
Fax: +49 2203-908-086773099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung in der Waldkaserne Hilden
Gegenstand der Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von 4 Jahren über die Gebäudereinigung (ohne Fenster) in der Waldkaserne Hilden, Elberfelder Straße 200 in 40724 Hilden
40724 Hilden
Fußbodenfläche ca. 34.158,24 m²
Jahresreinigungsfläche ca. 2.800.762,32 m²
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektleitung erforderlich, die gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis
zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Die Ausübung dieser Funktion setzt die Beherrschung der
deutschen Sprache voraus.
Zusätzlich ist die Benennung eines Vorarbeiters erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V 034).
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre von 2020 - 2022,
- gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht oder die Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung bei Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Mindestforderung Jahresumsatz: 400.000 € netto
Mindestforderung Versicherung: Mindestdeckung:
Personenschäden = 3.000.000 €, Sach- und Umweltschäden =1.500.000 €, Allmählichkeitsschäden = 1.000.000 €,
Schlüsselverlustschäden = 250.000 €, Bearbeitungsschäden =1.500.000 €
zum Abgabetermin des Teilnahmeantrages:
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,
- gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig,
- Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche jährliche Beschäftigten- zahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
- mindestens 3 und höchstens 5 Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
- Erklärung des Unternehmens gemäß EU-Kommission Art 5k VO 833/2014.
Mindestforderung Beschäftigte: 30 fest Angestellte im Bewerberunternehmen (nicht der Unternehmensgruppe),
Mindestforderung Referenzen: Angabe des Auftraggebers mit Anschrift, Angabe des jeweiligen Auftragswertes sowie die Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge die bis zum 22.09.2023, 13:00 Uhr in elektronischer Form unter der Adresse http://www.evergabe-online.de/eingereicht werden. Dem Teilnahmeantrag sind die in III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen sowie eine Email-Adresse anzugeben.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer Objektbesichtigung
verflichtend. Besichtigungstermine sind in der 40. / 41. Kalenderwoche nach Terminabsprache möglich.
Der Zutritt zur Waldkaserne Hilden ist nur gegen Vorlage eines gültigen Peronalausweises / Reisepasses möglich.
Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen der gültigen Tarifverträge des Gebäudereinigungshandwerks einzuhalten. Bewerber und Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder
Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde zum Nachweis der geforderten Teilnehmerqualifikationen einzureichen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit