ZfP SEL Referenznummer der Bekanntmachung: 202308_
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Wallgraben 135
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZfP SEL
Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung nach DVGW GW 350, Anforderungsklasse D
Art der Schweißnaht ; ZfP-Verfahren ; Prüfumfang
Alle Schweißnähte ; VT ; 100%
Vorbau ; AUT / RT ; 100% / 30%
Verbindung, Handschweißung ; RT / UT ; 30% / 100%
Verbindung, teilmechanisierten bzw. mechanisierten Schweißung ; AUT / RT ; 100% / 30%
Sonderbauwerke ; UT / RT bzw. AUT / RT ; 100% / 100%
SEL1: Heilbronn bis Löchgau (2024 DN 1200, ca. 24 km)
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Linienbaustelle:
Heilbronn bis Löchgau (24km)
Folgende Einzelleistungen sind unter anderem zu erbringen:
- Baustelleneinrichtung für den beschriebenen Leistungsumfang
- Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung nach DVGW GW 350, Anforderungsklasse D, folgende Verfahren:
Übersicht Prüfumfang der jeweiligen Art der Schweißnähte (begründete Änderungen vorbehalten):
Art der Schweißnaht; Zfp-Verfahren; Prüfumfang
Alle Schweißnähte VT 100%
Vorbau AUT / RT 100% / 30%
Verbindung, Handschweißung RT / UT 30% / 100%
Verbindung, teilmechanisierten bzw. mechanisierten Schweißung AUT / RT 100% / 30%
Sonderbauwerke UT / RT bzw. AUT / RT 100% / 100%
Garanatienähte UT / RT bzw. AUT / RT 100% / 100%
Stationsbau RT / OFR Stutzen 100% / 100%
Rohrschnitte UT-Dopplungsprüfung 100%
AUT Ultraschallprüfung mittels eines zertifizierten, mechanisierten Prüfsystems bestehend aus einem kombinierten TOFD- und Phased-Array System nach DIN EN 12732
RT Durchstrahlungsprüfung DIN EN ISO 17636
UT Manuelle Ultraschallprüfung nach DIN EN ISO 17640
OFR Oberflächenrissprüfung nach DIN EN ISO 17638 oder nach DIN EN ISO 3452
VT Visuelle Sichtprüfung nach DIN EN ISO 17637
- Optional: Mobile Härtemessung (HV); Vakuumprüfung
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
SEL 2: Löchgau bis Esslingen (2024/25, DN 1000, ca. 43 km)
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Linienbaustelle:
Löchgau bis Esslingen (43km)
Folgende Einzelleistungen sind unter anderem zu erbringen:
- Baustelleneinrichtung für den beschriebenen Leistungsumfang
- Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung nach DVGW GW 350, Anforderungsklasse D, folgende Verfahren:
Übersicht Prüfumfang der jeweiligen Art der Schweißnähte (begründete Änderungen vorbehalten):
Art der Schweißnaht; Zfp-Verfahren; Prüfumfang
Alle Schweißnähte VT 100%
Vorbau AUT / RT 100% / 30%
Verbindung, Handschweißung RT / UT 30% / 100%
Verbindung, teilmechanisierten bzw. mechanisierten Schweißung AUT / RT 100% / 30%
Sonderbauwerke UT / RT bzw. AUT / RT 100% / 100%
Garanatienähte UT / RT bzw. AUT / RT 100% / 100%
Stationsbau RT / OFR Stutzen 100% / 100%
Rohrschnitte UT-Dopplungsprüfung 100%
AUT Ultraschallprüfung mittels eines zertifizierten, mechanisierten Prüfsystems bestehend aus einem kombinierten TOFD- und Phased-Array System nach DIN EN 12732
RT Durchstrahlungsprüfung DIN EN ISO 17636
UT Manuelle Ultraschallprüfung nach DIN EN ISO 17640
OFR Oberflächenrissprüfung nach DIN EN ISO 17638 oder nach DIN EN ISO 3452
VT Visuelle Sichtprüfung nach DIN EN ISO 17637
- Optional: Mobile Härtemessung (HV); Vakuumprüfung
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
SEL 3: Heidelberg bis Heilbronn (2025/26, DN 1000, ca. 61 km)
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Linienbaustelle:
Heidelberg bis Heilbronn (61 km)
Folgende Einzelleistungen sind unter anderem zu erbringen:
- Baustelleneinrichtung für den beschriebenen Leistungsumfang
- Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung nach DVGW GW 350, Anforderungsklasse D, folgende Verfahren:
Übersicht Prüfumfang der jeweiligen Art der Schweißnähte (begründete Änderungen vorbehalten):
Art der Schweißnaht; Zfp-Verfahren; Prüfumfang
Alle Schweißnähte VT 100%
Vorbau AUT / RT 100% / 30%
Verbindung, Handschweißung RT / UT 30% / 100%
Verbindung, teilmechanisierten bzw. mechanisierten Schweißung AUT / RT 100% / 30%
Sonderbauwerke UT / RT bzw. AUT / RT 100% / 100%
Garanatienähte UT / RT bzw. AUT / RT 100% / 100%
Stationsbau RT / OFR Stutzen 100% / 100%
Rohrschnitte UT-Dopplungsprüfung 100%
AUT Ultraschallprüfung mittels eines zertifizierten, mechanisierten Prüfsystems bestehend aus einem kombinierten TOFD- und Phased-Array System nach DIN EN 12732
RT Durchstrahlungsprüfung DIN EN ISO 17636
UT Manuelle Ultraschallprüfung nach DIN EN ISO 17640
OFR Oberflächenrissprüfung nach DIN EN ISO 17638 oder nach DIN EN ISO 3452
VT Visuelle Sichtprüfung nach DIN EN ISO 17637
- Optional: Mobile Härtemessung (HV); Vakuumprüfung
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadenfall oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
1. Der Bieter verfügt über ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach BS OHAS 18001:2007. Für abweichende, gleichwertige Zertifizierungsverfahren muss der Bieter entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit beifügen.
2. Der Bieter bestätigt anhand dieser Eigenerklärung,
- dass die Betriebssicherheitsverordnung beachtet und umgesetzt wird sowie die zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden und mit entsprechenden Sicherheitskennzeichnungen wie z.B. GS oder CE versehen sind.
- dass die Geräte, Fahrzeuge und Werkzeuge der turnusmäßigen Überprüfung unterzogen werden und dies dokumentiert wird.
- dass in jeder Kolonne mindestens ein deutschsprachiger Prüfer (in Wort und Schrift, mind. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) B2) anwesend ist.
3 Der Bieter verfügt über ein über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025:2005 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien"
Für abweichende, gleichwertige Zertifizierungsverfahren muss der Bieter entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit beifügen.
4.Der Bieter verfügt über einen Nachweis durch eine zugelassene Ausbildungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 "Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren".
Für abweichende, gleichwertige Zertifizierungsverfahren muss der Bieter entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit beifügen.
5. Der Bieter bestätigt anhand dieser Eigenerklärung,
- dass das für die Prüfungen vorgesehene Fachpersonal für die Sichtprüfung, Durchstrahlungsprüfung, Oberflächenrissprüfung und Ultraschallprüfung mind. über die Zertifizierung gemäß Stufe 2 der DIN EN ISO 9712 verfügt.
- dass das für die Prüfungen vorgesehene Fachpersonal für die Dopplungsprüfung und Wanddickenmessung mind. über die Zertifizierung gemäß Stufe 2 der DIN EN ISO 9712 verfügt
- dass er in der Lage ist, die Ultraschallprüfung mittels eines zertifizierten, mechanisierten Prüfsystems bestehend aus einem kombinierten TOFD- und Pha-sed-Array System durchzuführen
- Wir bestätigen, dass wir die RT Prüfung digitalen Speicherfolien durchführen können.
6.Es muss je Los zwei Referenzen vorliegen. Ein Referenzobjekt kann für mehrere Lose herangezogen werden.
Mit der Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bieter, die im Folgenden aufgeführten Referenzeigenschaften erfüllt zu haben. Zusätzlich ist eine Beschreibung der jeweiligen Referenzobjekte beizulegen. Die äußere Form ist frei, die hier aufgeführten Referenzeigenschaften müssen aufgelistet sein.
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind die marktüblichen Angaben über die Referenz (Name und Kontakte des Referenzgebers, Projekttitel) erforderlich.
Referenzobjekte sind: In den vergangenen 5 Jahren ausgeführte ZfP-Leistungen ge-mäß die DVGW (A) GW 350 oder einer vergleichbaren Norm.
Für Referenzprojekte, die nach vergleichbaren Normen bearbeitet wurden, muss der Bieter entsprechende Informationen zur Feststellung der Vergleichbarkeit beifügen.
Referenzeigenschaften für Los 1 bis Los 3
Die Referenzen müssen einen ähnlichen Prüfumfang wie der um folgenden dar-gestellt Prüfumfang abdecken:
Art der Schweißnaht - Zfp Verfahren - Prüfumfang
Alle Schweißnähte - VT - 100%
Vorbau - AUT / RT - 100% / 30%
Verbindung, Handschweißung - RT / UT - 30% / 100%
Verbindung, teilmechanisierten bzw. mechanisierten Schweißung - AUT / RT - 100% / 30%
Sonderbauwerke - UT / RT bzw. AUT / RT - 100% / 100%
Garantienähte - UT / RT bzw. AUT / RT - 100% / 100%
Stationsbau - RT / OFR Stutzen - 100% / 100%
Rohrschnitte - UT-Dopplungsprüfung - 100%
AUT Ultraschallprüfung mittels eines zertifizierten, mechanisierten Prüfsystems bestehend aus einem kombinierten TOFD- und Phased-Array System nach DIN EN 12732
RT Durchstrahlungsprüfung DIN EN ISO 17636
UT Manuelle Ultraschallprüfung nach DIN EN ISO 17640
OFR Oberflächenrissprüfung nach DIN EN ISO 17638 oder nach DIN EN ISO 3452
VT Visuelle Sichtprüfung nach DIN EN ISO 17637
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCA6PL2
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.