Beschaffung einer Virtual Reality Einsatztrainingsfläche und polizeiliche Situationssimulationen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008_ihub-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Virtual Reality Einsatztrainingsfläche und polizeiliche Situationssimulationen
Gegenstand der Beschaffung ist einer Virtual Reality Einsatztrainingsfläche nebst polizeilicher Situationssimulationen für die Polizeibehörden des Landes Hessen an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.
INNOVATION HUB 110
Polizei Hessen
Stichlingstraße 1
60327 Frankfurt am Main
Gegenstand der Beschaffung ist einer Virtual Reality Einsatztrainingsfläche nebst polizeilicher Situationssimulationen für die Polizeibehörden des Landes Hessen an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.
Ziel der Beschaffung ist, polizeiliche Ausbildungsinhalte in die Virtual Realitiy (VR) zu übertragen und bisher bestehende Ausbildungsinhalte durch virtuelle Trainingsszenarien zu ergänzen und die Vermittlung von notwendigen Kompetenzen
der zu beschulenden Beamten zu optimieren. Ein Ansatz in dieser Betrachtung ist das polizeiliche Einsatztraining, welches aktuell unter anderem in den Einsatz-Trainings-Zentren (ETZ) der Polizei und der (Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit ("HöMS") stattfindet. Hier soll eine VR-Version
eines ETZ errichtet werden, um auf der zur Verfügung stehenden Trainingsfläche von mindestens 10m x 10m mit unterschiedlichsten Grundrissen, Szenarien,
Umweltbedingungen, Tageszeit- und Beleuchtungssituationen, sowie mit der Unterstützung computergenerierter "Non-Player Character" bzw. "Non-Playable Character" (NPC) die Simulation der polizeilichen Handlungen und Szenarien
realistischer zu gestalten.
Die Möglichkeiten einer mit dieser Technik individuellen, schnellen und teilautomatisierten Nachbesprechung der Trainingsszenarien sowie ein standardisierter und vergleichbarer Übungsaufbau, sollen sowohl die individuelle
Fehlerkorrektur als auch die Vergleichbarkeit der Leistung der Übungsteilnehmer erhöhen. Im Sinne einer Harmonisierung soll das zu beschaffende System perspektivisch auch für andere Bereiche der Aus- und Fortbildung sowie für die Beweisführung und Rekonstruktion und nicht zuletzt im Bereich der Forschung,
eingesetzt werden, um den Grad der Optimierung und ggf. vorhandenen Einsparpotentials evaluieren zu können. Im Zuge des geplanten Proof of Concept (POC) soll neben der praktischen Tauglichkeit der Systeme auch die Kompatibilität
mit ggf. später nachzubeschaffenden Systemen betrachtet werden. Aus diesem Grund ist neben dem verpflichtenden Bezug eines Systems eine optionale Lieferung für weitere zwei Systeme für das Land Hessen vorgesehen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, diesen Vertrag um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 4 (vier) Jahren zu verlängern, ohne dass es jeweils einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf (§ 21 Abs. 6 VgV).
Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist gem. § 51 Abs. 1 S. 1VgV auf höchstens drei (3) Wirtschaftsteilnehmer begrenzt.
Sind mehr als drei (3) Bewerber vorhanden, die entsprechend den im Abschnitt III.1. der EU-Bekanntmachung genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis drei (3) Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als drei (3) Bewerber vorhanden sind, die die o.g.
Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand nachfolgender gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV objektiver und nichtdiskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 3. Die von den Bewerbern je
Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Maximal können 30 Punkte erreicht werden. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die drei (3)
bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1.) Auswahlkriterium zu Abschnitt III.1.3 Nr. 1 der EUBekanntmachung
(Vordruck 8). Für die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau und die Installation einer Virtual Reality - Einsatztrainingsfläche bei einer deutschen
Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden je nach Behörde als Auswahlkriterium Punkte vergeben. Deutsche Polizeibehörde (Bund/Länder) oder
deutsche Bundeswehr: 5 Punkte oder sonstige deutsche BOS: 2 Punkte.
2.) Auswahlkriterium zu Abschnitt III.1.3. Nr. 1 der EUBekanntmachung (Vordruck 8). Für weitere Referenzen, welche die Anforderungen gem. lfd. Nr. 1) und Abschnitt III.1.3. Nr. 1 der EU-Bekanntmachung erfüllen, werden Punkte vergeben. Je
weiterer Referenz, welche die Vorgaben gem. lfd. Nr. 1 und gem. Abschnitt III.1.3. Nr. 1 der EU-Bekanntmachung vollständig erfüllt: 5 Punkte.
3.) Auswahlkriterium zu Abschnitt III.1.3 Nr. 2 der EUBekanntmachung (Vordruck 9). Für die frühere (Dienst-)Tätigkeit des Projektmanagers im sicherheitsbehördlichen Umfeld werden als Auswahlkriterium Punkte vergeben. Mindestens 5-jähriger Dienst im Polizeivollzugsdienst innerhalb der EU/EWR/Schweiz/UK: 5 Punkte oder mindestens 5-jähriger Dienst im Militärdienst innerhalb der EU/EWR/Schweiz/UK: 3 Punkte oder mindestens 5-jähriges Dienstverhältnis im sonstigen sicherheitsbehördlichen Umfeld EU/EWR/Drittstaat: 1 Punkt.
4) Auswahlkriterium zu Abschnitt III.1.2. Nr. 1 der EUBekanntmachung (Vordruck 6) .Für über den geforderten Mindestumsatz hinausgehenden Umsatz, werden als
Auswahlkriterium Punkte vergeben. Durchschnittlicher Gesamtumsatz je Geschäftsjahr: über 2,5 Mio. Euro: 5 Punkte, durchschnittlicher Gesamtumsatz je Geschäftsjahr: über 1,5 Mio. - 2,5 Mio. Euro: 2 Punkte.
5) Auswahlkriterium zu Abschnitt III.1.3 der EUBekanntmachung. Für im Rahmen der Projektumsetzung zur Verfügung stehende Programmierer- /Entwicklerkapazitäten
werden als Auswahlkriterium Punkte vergeben. Anzahl der Entwickler/Programmierer: 3 bis 4 Entwickler/Programmierer: 1 Punkt, 5 Entwickler/Programmierer: 2 Punkte, 6 bis 9 Entwickler/Programmierer: 3 Punkte, 10 oder mehr Entwickler/Programmierer: 5 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates oder durch Nachweis auf andere Weise, § 44 Abs. 1 VgV. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant
angegebene Unternehmen hat den Nachweis gem. Abschnitt III.1.1 der EU-Bekanntmachung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1.) Eigenerklärung (gem. Vordruck 6) über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,5 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
2.) Eigenerklärung (gem. Vordruck 7), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung). Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei den vorgenannten Anforderungen (Nr. 1 und Nr. 2) handelt es sich um Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber. Diese sind zwingend zu erfüllen. Bewerber die die vorgenannten
Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind für die Auftragsausführung nicht geeinget und werden zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die dargestellten
Mindestanforderungen an die Eignung stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch diesen gerechtfertigt.
1.) Darstellung (gem. Vordruck 8) von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau und die Installation einer Virtual
Reality (VR) - Einsatztrainingsfläche für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (bspw. Polizei, Zoll, Militär) in der Europäischen Union (EU) einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR), der Schweizer Eidgenossen-schaft (Schweiz) oder dem Vereinigten Königreich (UK) zur Situationssimulation einschließlich der Simulation des Einsatzes von Schusswaffen sowie sonstiger Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) in der
Nach-/Umbauten marktüblicher Schusswaffen als Bestandteil in das System integriert wurden.
2.) Benennung des für die Auftragsausführung verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, und Darstellung eines entsprechenden Profils (Mindestanforderung). Der verantwortliche Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen:
a) Erfahrung in Planung, Durchführung und Koordinierung von Aufbau und Installation von Virtual Reality (VR) Einsatztrainingsflächen im polizeilichen oder militärischen Bereich in leitender Funktion (Mindestanforderung) sowie
b) Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau "C1" gemäß dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) (Mindestanforderung) oder - falls die geforderten Deutschkenntnisse nicht vorliegen - Verpflichtung des Bewerbers die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Projektmanager in deutscher Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") durch eigene Mitarbeiter oder einen auf Kosten des Bewerbers gestellten, staatlich geprüften Dolmetscher sicherzustellen (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei den vorgenannten Anforderungen (Nr. 1 bis Nr. 2) handelt es sich um Mindestanforderungen an die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. Diese sind zwingend zu erfüllen. Bewerber die die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind für die
Auftragsausführung nicht geeinget und werden zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die dargestellten Mindestanforderungen an die Eignung stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch diesen gerechtfertigt.
Der Auftraggeber sowie die Bewerber/Bieter, Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet. Bewerber/Bieter, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland
erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 17 Abs. 3 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort
heruntergeladen werden. Für die Erstellung eines Teilnahmeantrags sind die ausschließlich die vom Auftraggeber vorgesehenen Vordrucke (Datei
"Vordrucke_Teilnahmewettbewerb") zu verwenden. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere der Informationsstelle nach § 17Abs. 4 HVTG vorgenommen wird. Ebenso eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem § 19
Abs. 4 MiLoG bzw. § 6 Abs. 1S. 1 WRegG. Auf § 6 Abs. 5 S.1, Abs. 6 S.1 WRegG wird hingewiesen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
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Land: Deutschland
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Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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