Aus- und Umbau des Busbetriebshofes im Stadtteil Lichtental in Baden-Baden | VgV Verkehrsanlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldseestraße 24
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Baden-Baden, Kerstin Brückner und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt Simone Bohsung
E-Mail:
Telefon: +49 711/76963932
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-baden-baden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aus- und Umbau des Busbetriebshofes im Stadtteil Lichtental in Baden-Baden | VgV Verkehrsanlagen
Die Stadtwerke Baden-Baden beabsichtigen den bestehenden Betriebshofs zu ertüchtigen und auf dem Grundstück eine offene Fahrzeughalle (Carport) mit Ladeports für 15 Busse neu zu errichten. Der Betriebshof befindet sich im Baden-Badener Stadtteil Lichtental in der Beuerner Straße 25.
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Parallel zum Aus- und Umbau des Betriebshofes Lichtental wird auch der Neubau einer offenen Fahrzeughalle mit Ladeinfrastruktur für 15 E-Busse auf dem Grundstück des Busdeports im Stadtteil Oos realisiert.
Es ist vorgesehen an beiden Standorten die gleichen technischen Systeme für die Ladeports zu verwenden und Synergieeffekte zu nutzen.
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Für 15 batterieelektrisch betriebene Busse soll an beiden Standorten eine Ladeinfrastruktur in Form von E-Ladeports errichtet werden. Die Busse werden entweder in Lichtental oder in Oos, während der nächtlichen Betriebspause geladen oder aber tagsüber als Zwischenladung.
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Grundlage der Planung ist der Phase-0-Bericht des Planers IBE Ing.-Büro F. Eberhard GmbH vom 28.04.2023. Hier wurde eine Evaluierung des Busbetriebshofs und des Busdepots durchgeführt.
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Für das Projekt werden nun Planer für die Objektplanung, Fachplaner für Tragwerksplanung, für die Fachplanung TGA (HLS) und Fachplanung TGA (Elektro) sowie ein Planer/in für Verkehrsanlagen bzw. Freianlagen mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht.
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Für die Leistungen der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. §§ 45-48 HOAI, LPH 1-8, optional 9 wird ein geeignete/r Verkehrsplaner/in oder alternativ ein Freianlagenplaner/in gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
Baden-Baden, Lichtental
Auf dem Grundstück an der Beuerner Straße 25 befinden sich die Betriebshofverwaltung, ein Werkstattgebäude, eine Lackieranlage, 2 Hallen zum Abstellen der Busse, ein Sozialtrakt für die Fahrer, eine Waschhalle, eine Ausbildungsstätte und weitere Nutzungen. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet. Die Höhe für extreme Wetterereignisse liegt bei ca. 60 cm über Straßenniveau.
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Geplant ist nach dem Rückbau der Ausbildungsstätte und der Entsorgungsstation auf der entstehenden Freifläche und bereits vorhandenen Freifläche eine seitlich offene Fahrzeugüberdachung (Carport) als E-Ladeport für insgesamt 15 Elektrobusse zu errichten. Die überdachte Fläche beträgt ca. 1.130 m². Es soll eine flexible Aufstellung der Elektrobusse möglich sein. Es ist eine Fläche für 5 Gelenkbusse und 10 Solobusse vorzusehen
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Für die Tragkonstruktion des Carports sollen in den Außenachsen Stahlbetonstützen vorgesehen werden. Es sollen geeignete Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. In der Dachkonstruktion sollen Lichtbänder vorgesehen werden. Aufgrund der Brandschutzanforderungen soll untersucht werden, ob die Möglichkeit besteht eine PV-Anlage aufzubringen. Die neue Ladeinfrastruktur bedingt die Anschaffung einer separaten Trafoanlage.
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Die überdachte Abstellanlage bietet einen Schutz gegenüber Witterungseinflüssen sowohl für die Fahrzeuge als auch die Ladeinfrastruktur.
Die Fahrzeugzuführung zum Carport erfolgt von der Beuerner Straße auf das Betriebsgelände zum Zufahrtsbereich der heutigen Fahrzeughalle von deren Nordseite. Von dort wird der Carport über eine neu zu errichtende Rampe angefahren. Das Abstellen der E-Busse erfolgt auf dem Höhenniveau der Werkstatthalle, die gegenüber den Busabstellhallen eine Geschossebene höher liegt. Hierzu soll ein Rampenbauwerk errichtet werden, das konstruktiv noch entwickelt werden muss. Zudem muss die Infrastruktur für die Zufahrt und Ausfahrt der Busse hergestellt werden.
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Die Maßnahme soll bei laufendem Teilbetrieb durchgeführt werden.
Die Aus- und Umbaumaßnahmen des Betriebshofes in Lichtental gliedern sich in 6 verschiedene Teil-Maßnahmen auf, die wie folgt beschrieben werden, und soll in Bauabschnitten realisiert werden:
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- Neubau einer offenen Halle mit 15 E-Ladeports für Elektrobusse
- Ersatzneubau einer 2-geschossigen Ausbildungsstätte und einer 1-geschossigen Entsorgungsstation
- Neubau E-Bus-Werkstatt, evtl. Maßnahme wegen Überschwemmungsgebiet
- Umbau Sozialtrakt Fahrpersonal, evtl. Maßnahme wegen Überschwemmungsgebiet
- Umbau Werkstattgebäude
- Umbau Waschhalle mit Wasch- und Hebetechnik, evtl. Maßnahme wegen Überschwemmungs-gebiet
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Das Werkstattgebäude, als Zusatzbau zur bereits bestehende früheren Trambahnhalle wurde 1959 errichtet. Das Gebäude wurde 2021 als Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG eingestuft.
Es handelt sich um einen 1-geschossigen Stahlbetonbau mit einer Dachkonstruktion als Sheddach-Konstruktion, einer Spannweite von ca. 35m, besteht aus einem Fachwerkbogen aus Stahl, aus gebogenen Stahlbetonkassetten mit einer Stehfalz-Alueindeckung. Besonders erwähnt in der Stellungnahme zum Denkmalschutz ist die Konstruktion des Sheddachs mit seiner filigranen Ausführung.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme (Kosten der KG 200-700) werden auf ca. 22.385.000 € netto geschätzt. Davon werden die Kosten der KG 300 und 400 für den Neubau der Ladeports auf 2,56 Mio.€ geschätzt.
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Zuerst soll die Maßnahme in Oos realisiert werden, damit während Um- und Ausbaus des Betriebshofs im Stadtteil Lichtental ein Teil der Busse über das Busdepot im Baden-Badener Stadtteil Oos abgewickelt werden können. Ein Teilbetrieb des Standorts Lichtental muss gewährleistet sein.
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Die Maßnahme wird gemäß § 2 ÖPNV bzw. § 5 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) des Landes Baden-Württemberg gefördert.
Der Umfang der Maßnahme muss in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden Fördermitteln angepasst werden. Dies kann auch eine entsprechende Kürzung bedingen. Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden.
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Bei den Freiflächen handelt es sich überwiegend um befestigte Verkehrsflächen. Die gesamte Freifläche auf dem Grundstück beträgt ca. 14.600 m². Die Kosten der KG 500 für die Außenanlagen inkl. der konstruktiven Maßnahmen im Außenbereich werden auf ca. 545.000€ netto geschätzt. Die Flächen des Rampenbauwerks mit Zufahrt zum Ladeport umfassen ca. 700 m² Fläche Auffahrt, die Höhe beträgt ca.+ 4,35 m. Die Abstellfläche der E-Busse beträgt ca. 1.130m².
Das Rampenbauwerk soll noch konstruktiv entwickelt werden.
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Die Fertigstellung der Maßnahme ist für 2028 geplant.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23. und 24.01.2024 statt.
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Die EU-Ausschreibungen der VgV Verfahren für den Umbau und die Erweiterung des Busdepots im Stadtteil Oos in Baden-Baden sind Gegenstand einer separaten Ausschreibung, werden aber parallel zu diesem Verfahren durchgeführt. Es werden mittels einer EU-Ausschreibung vergleichbare Planungsleistungen ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit ist geschätzt und startet mit dem Planungsbeginn bis zur Fertigstellung. Die Vertragslaufzeit kann sich (je Fachplaner) durch die Gewährleistung (LPH 9) verlängern.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
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Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden benannten Kriterien die höchste Punktzahl erzielen (siehe auch Matrix Zuschlagskriterien):
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1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
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Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
max. 200 Punkte für Referenz A (40%),
max. 200 Punkte für Referenz B (40%).
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Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A - zwingend.
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema befestigte Verkehrsflächen.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: befestigte Verkehrsflächen, Wege, Straßen, Busbahnhof, vgl. Kosten der KG 500 geschätzt: 545.000€ netto).
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Referenz B – optional.
Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts, Thema befestigte Verkehrsflächen für Schwerlastverkehr, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Busverkehr, Schwerlastverkehr, vgl. Kosten der KG 500 geschätzt: 545.000€ netto, Abstellflächen mit baukonstruktiven Maßnahmen, (Ladeportfläche mit Rampenbauwerk)
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Darstellung der Referenzen jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23. und 24.01.2024 statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen
Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
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Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets
in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/
Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §
150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in
deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,
Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei
Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder
beglaubigten Abschriften zu verlangen. Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den
letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projektes Thema befestigte Flächen
- vgl. Kosten min. 280.000 €, netto.
- Leistungszeitraum 2013 –2023, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 – 8) im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen, entweder Verkehrsplaner/Innen oder Landschaftsarchitekt/Innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Verkehrsanlagen oder der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem
Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
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Voraussichtlich am 06.11.2023 werden alle ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines unver- bindlichen Erstangebots auf Basis der dann zur Verfügung gestellten weiteren Unterlagen aufgefordert und zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Diese werden voraussichtlich am: 23. und 24.01.2024 stattfinden.
Es wird gewünscht, dass die im Teilnahmeantrag benannte Projektleitung und stellv. Projektleitung an den Verhandlungsgesprächen der 2. Stufe teilnimmt. Ebenso die Vertretungen der verschiedenen Büros bei Bewerbergemeinschaften.
Die Bewerber die nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten gemäß § 134 GWB eine Information.
Der detaillierte Ablauf der Verhandlungsgespräche wird mit den Unterlagen zur Angebotsaufforderung versendet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach §134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).