EU-weite Abfallausschreibung Stadt Dormagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 2
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KoPart eG
E-Mail:
Telefon: +49 211/43077230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Abfallausschreibung Stadt Dormagen
Abfallentsorgung in der Stadt Dormagen
Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Grün- und Gartenabfällen, Weihnachtsbäumen, Sperrgut und Elektroschrott inkl. Behälterbewirtschaftung; Abfallkalender
Stadt Dormagen
Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Grün- und Gartenabfällen, Weihnachtsbäumen, Sperrgut und Elektroschrott inkl. Behälterbewirtschaftung (Identsystem mit Transpondern); Herstellung und Verteilung der Abfallkalender
Sammlung und Transport von Altpapier inkl. Behälterbewirtschaftung
Stadt Dormagen
Sammlung und Transport von Altpapier inkl. Behälterbewirtschaftung (Identsystem mit Transpondern)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister, Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb, s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.