Generalplanerleistung für den Erweiterungsbau der Herbert-Grillo-Gesamtschule, Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg08

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH
Postanschrift: Philosophenweg 23-25
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Herrn Robin Eckardt / Ugur Bakir
E-Mail:
Telefon: +49 2036004-370
Fax: +49 2036004-399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sd-duisburg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtisches Tochterunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung und Realisierung von Sanierungen, Ergänzungsbauten und Neubauten von Schulen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung für den Erweiterungsbau der Herbert-Grillo-Gesamtschule, Duisburg

Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg08
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für einen Schul-Erweiterungsneubau einschließlich aller durch den Neubau erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:

- Gebäude und Innenräume

- Freianlagen

- Tragwerksplanung

- Technische Ausrüstung

- Schall- und Wärmeschutz

- Brandschutz

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Herbert-Grillo-Gesamtschule Diesterwegstr. 6 47169 Duisburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber hat für das betreffende Grundstück der Herbert-Grillo-Gesamtschule, Diesterwegstr. 6, 47169 Duisburg, Gemarkung Marxloh, Flurstück 174, eine Machbarkeitsstudie anfertigen lassen, die die Räume für die Erweiterung von derzeit vierzügigen auf eine fünfzügige Sekundarstufe I und eine neu aufzubauende zweizügige Sekundarstufe II aufzeigt. Auf den mehrteiligen Grundstücken befinden sich zurzeit vier Gebäude. Ein weiteres Gebäude, das zur öffentlichen Nutzung und teils auch für die schulische Nutzung zur Verfügung stehen soll, befindet sich derzeit im Bau. Da das vorhandene Raum- und Flächenangebot den neuen Anforderungen dennoch nicht genügen wird, soll die Schule um einen Neubau erweitert werden.

Auf dem mehrteiligen Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 11.460 m², soll dieser Ergänzungsneubau mit ca. 3.415 m² BGF entstehen. Die bestehende Machbarkeitsstudie ist zunächst durch den Generalplaner in den aufgeführten Fachplanungsbereichen der Leistungsphasen 1-2 HOAI nachzuführen, mit der eigenen Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen.

Sodann ist die Leistungsphase 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem AG zur Abstimmung vorzulegen.

Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungsphasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden. Der AG holt seinerseits einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4-8 HOAI werden zunächst nur optional getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.

Es ist geplant, den Erweiterungsbau auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens obliegt dem Generalplaner. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. In der Leistungsphase 8 übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsleistungen des Generalunternehmers.

Insbesondere folgende Leistungen sind zu erbringen:

Objektplanung

- LP 1-3, (optional 4-8),

- Leistungsbild in Anlehnung an §34 Gebäude und Innenräume unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.

Besondere Leistung:

- Die Leistungsphasen 3-5 HOAI §34 sind mit BIM zu bearbeiten,

- Die technische Ausrüstung und Tragwerksplanung sind mindestens in BIM zu integrieren,

- Farb- und Materialkonzept/Leitsystem,

- Erstellung eines Möblierungskonzepts anhand der pädagogischen Anforderungen der Schule,

- Optional: Koordinierung Inbetriebnahme zwischen Ausführenden und Betreiber,

Technische Ausrüstung

- Leistungsbild in Anlehnung an HOAI §55, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.

- LP 1-3 (optional 4-8),

- Haustechnik/Elektro/Aufzug,

- Anlagengruppen 1-8.

Besondere Leistung:

- Die Leistungsphasen 3-5 HOAI der TGA sind mit BIM zu bearbeiten,

Tragwerksplanung

- Leistungsbild in Anlehnung an HOAI § 51, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.

- LP 1-3 (optional 4-6).

Besondere Leistung:

- Die Leistungsphasen 3-5 HOAI Tragwerksplanung sind mit BIM zu bearbeiten,

- LP 1-3 (optional 4-8),

Freianlagen

- Leistungsbild in Anlehnung an §39 HOAI, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.

Ingenieurbauwerke

- in Anlehnung an §43 HOAI, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe, im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen

Brandschutzberatung und -planung

- Leistungsbild in Anlehnung an AHO, Heft 17, Stand Juni 2015, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.

Schall- und Wärmeschutz

- Leistungsbild in Anlehnung an §3 HOAI und AHO, Heft 23 vom September 2015, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.

Planung Barrierefreiheit

- Leistungsbild in Anlehnung an AHO, Heft 40 vom Februar 2021,

Planung Schadstoffsanierung inkl. fachgutachterlicher Begleitung und Bauoberleitung.

Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen. Der Generalplaner wird mit einem Pauschalfesthonorar vergütet. Angebote, die den Basissatz der HOAI unterschreiten, werden vom Auftraggeber umfassend auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüft.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeption und Vorgehensweise (unter anderem in Bezug auf Projektstruktur, Projektteam, Herangehensweisen, Terminplan und Personaleinsatzplan/Einsatz Schlüsselpersonal) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen. Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.

Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.

Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 036-107160
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SDVerg08
Bezeichnung des Auftrags:

SDVerg08: Generalplanerleistung für den Erweiterungsbau der Herbert-Grillo-Gesamtschule, Duisburg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: bertbielefeld&partner architekten PartG mbB
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.

4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC68DD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-105
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2023

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