Führungskräfteentwicklung und Führungsfeedback Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0352-11-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2241/13-3165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Führungskräfteentwicklung und Führungsfeedback
Fortführung der "Führungskräfte-Qualifizierung"
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Der Rhein-Sieg-Kreis hat im Jahr 2017 einen Transformationsprozess mit den Schwerpunktthemen Strategie, Führung und Organisationsentwicklung begonnen mit dem Ziel, seine Führungskräfte zukunftsorientiert aufzustellen. Um diesen Veränderungsprozess erfolgreich umsetzen zu können, wurde von November 2018 bis Januar 2020 mit externer Unterstützung ein begleitender Prozess mit partizipativer Beteiligung der Führungskräfte durchgeführt. Übergeordnetes Ziel war es, ein gemeinsames Führungs- und Verantwortungsverständnis zu verankern. Dieses sollte die Verwaltung zum einen für die sich aus konkreten Strukturveränderungen ergebenden Herausforderungen stärken, denn es wurden zuvor Dezernate zusammengelegt und auch Zuständigkeiten und Aufgabenverteilun-gen neu geregelt. Zum anderen sollte mit der "Führungskräfte-Qualifizierung" auch die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung angesichts der gesellschaftlichen Veränderung (insbesondere demographischer Wandel, Fachkräftemangel, Digitalisierung) gesichert werden.
Das Vorgängerprojekt "Führungskräfte-Qualifizierung" gliederte sich, aufbauend auf einer Maßnahme zur Stärkung der Führungskompetenz der Führungskräfte im Jahr 2009, in drei Stufen. Zur Umsetzung der drei Stufen wurden jeweils zweitägige Workshops mit den jeweiligen Zielgruppen an Führungskräften durchgeführt.
Die hausweite "Führungskräfte-Qualifizierung" wurde durch den Ausbruch der Corona-Pandemie unterbrochen und soll nun fortgeführt werden.
Ziel dieser Maßnahme ist nun - nach mehr als dreijähriger Unterbrechung - an die bisherige Qualifizierungsmaßnahme anzuknüpfen, den Entwicklungsprozess wiederaufzunehmen, ihn zielführend fortzusetzen, ggf. auszubauen und in geeigneter Weise zu vertiefen.
Darüber hinaus soll die Nachhaltigkeit durch ein fortlaufendes Angebot regelmäßiger, jährlich angebotener Maßnahmen für Führungskräfte verstetigt und gesichert werden. Das Projekt ist auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren auszurichten.
Der Auftraggebeer behält sich eine automatische Verlängerungsoption vor:
- um 12 Monate (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht 3 Monate vor dem 31.12.2025 gekündigt wird,
- um weitere 12 Monate (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht 3 Monate vor dem 31.12.2026 gekündigt wird
- und letztmalig um weitere 12 Monate (bis zum 31.12.2028), wenn er nicht 3 Monate vor dem 31.12.2027 gekündigt wird.
Er endet - ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf - spätestens mit Ablauf des 31.12.2028.
Die erwartete Ausführungsqualität wird anhand von Referenzen für die hauptverantwortliche Ansprechperson bewertet.
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu benennen, davon:
- mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich der Kommunalverwaltung mit mind. 500 Beschäftigten und
- mindestens eine Referenz aus der freien Wirtschaft mit ebenfalls mind. 500 Beschäftigten,
Alle Referenzen müssen im Zeitraum ab dem 01.09.2020 erfolgreich abgeschlossen sein. Maßgebend ist der Abschluss des Projektes. Es ist unschädlich, wenn der Maßnahmenbeginn vor dem Referenzzeitraum liegt.
Sofern die vorstehenden Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, kann das Projekt nicht in die Angebotswertung einbezogen werden.
Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen (z.B. durch Austausch von Referenzen) ist nicht zulässig. Der Auftraggeber geht davon aus, das die/der Bieterin/Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes "Bietergemeinschaftserklärung" empfohlen.
Neben der Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten folgende Bedingungen:
1. Der Abschluss des Integritätsvertrags (Bestandteil der Vergabeunterlagen) ist zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
2. Eintragungen im Wettbewerbsregister und/oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter der Vergabestelle und des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Erklärungen u. Nachweise, die zwingend unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung mit dem Angebot abzugeben sind u. die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- unterzeichnetes/signiertes Angebotsformular
- vollständig ausgefülltes Preisblatt
- Konzept Führungskräfteentwicklung
- Konzept Führungsfeedback
- Formblatt "Personal"
- Referenzbeschreibungen (personliche Referenzen der hauptverantwortlichen Ansprechperson)
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend/ nur für Bietergemeinschaften)
- Formblatt "Unteraufträge" (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
Erklärungen u. Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind u. die ggf. unter Fristsetzung nach gefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Eigenerklärung "Sanktionen"
- Verpflichtunserklärung "Scientology"
- detaillierte Kostenaufstellung
Erklärungen u. Nachweise die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen u. Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europe.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der PQ-Nummer - zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise - unter Angabe der Vergabenummer - verwiesen werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Nach Auswertung aller schriftlich eingereichten Angebote werden die drei Bieter mit der bis dahin erreichten Höchstpunktzahl zur Präsentation ihrer Angebote eingeladen.
Die drei Bieter mit der nach der Zwischenwertung auf Grundlage der schriftlich eingereichten Angebote erreichten Höchstpunktzahl werden zur Präsentation und Erörterung ihres Angebotes in das Kreishaus Siegburg eingeladen. Die Termine finden wahlweise am 25.10.2023, 26.10.2023, 31.10.2023 oder 03.11.2023 statt. Für die Präsentation sind bis zu 1,5 Stunden vorgesehen.
Sollte die Präsentation des Konzeptes Führungskräfteentwicklung starke Abweichungen bzw. Diskrepanzen zum schriftlichen Konzept aufweisen, so behält sich der Auftraggeber vor, die Bewertung für das Konzept an dieser Stelle nachträglich zu korrigieren. Die Präsentation hat zwingend durch die Projektleitung sowie optional weitere Mitglieder seines Projektteams, welche für die Projektdurchführung vorgesehen sind, zu erfolgen. Die genauen Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig mitgeteilt.
Nach abschließender Prüfung und Wertung der Präsentation erhält der Bieter mit der erreichten Gesamt-Höchstpunktzahl auf Grundlage aller Wertungskriterien den Zuschlag.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgen über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind bevorzugt über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD0QN
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3055
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.