Elektrotechnik, Bahnhofsgarage Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023004633
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfondern, Max
E-Mail:
Telefon: +49 7612014083
Fax: +49 7612014089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnik, Bahnhofsgarage Freiburg
Bahnhofsgarage Bismarckallee 1, 79098 Freiburg, Sanierung Bahnhofsgarage mit Erschließungsbauwerk West, Elektrotechnik
ca. 31.000 m Kabel und Leitungen
ca. 5.600 m Kabeltragsysteme
ca. 2.800 m Rohrinstallation
ca. 380 LED Leuchten
flächige Brandmeldeanlage
Sibelanlage
Netzersatzanlage als Batterieanlage
Demontage Altanlage
BOS Anlage
Kameraüberwachungsanlage
Notfallsprechstellen
Freiburg i. Br.
genaue Beschreibung siehe II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß § 6a EU VOB/A und §§ 123, 124 GWB entsprechend VHB-Formblatt 124 (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Kalenderjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 235). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 002 Stadt-FR (Nachweisliste VOB) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere Ziffer (4) und (5).
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt-FR).
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR).
(6) Berufshaftpflichtversicherung.
(7) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(8) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung.
(9) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
(10) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung).
(11) Qualifikationsnachweis des Unternehmens und der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M), insbesondere mittels entsprechendem Zertifikat sowie auf Verlangen verbunden mit einer entsprechenden Eigenerklärung mit bereitgestelltem Vordruck.
(12) Bei gefordertem Nachweis der Gleichwertigkeit Angaben einreichen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 002 Stadt-FR (Nachweisliste VOB).
Siehe III.1.1)
Siehe III.1.1)
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3% der Abrechnungssumme.
Rückgabezeitpunkt für nicht verwertete Sicherheit:
Nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Freiburg
Vergabemanagement
1. OG, Zi. 1.424
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 02.10.2023, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de