Architektur- und Ingenieurleistungen für das Haus der Familie in Datteln Referenznummer der Bekanntmachung: 22-2586_B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Genthiner Str. 8
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FD 3.2 / Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2363-107387
Fax: +49 2363-107156
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.datteln.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.metropoleruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektur- und Ingenieurleistungen für das Haus der Familie in Datteln
Architektur- und Ingenieursleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI
Haus der Familie Südring 45711 Datteln
Die Stadt Datteln beabsichtigt, am Standort der ehemaligen Ring- und Pestalozzischule ein Haus der Familie zu errichten. In diesem 4 1/2 - geschossigen Gebäudekomplex sollen künftig alle Abteilungen des Fachdienstes Kinder, Jugend, Familie untergebracht werden, um einen ganzheitlichen Beratungs- und Unterstützungsrahmen für Kinder, Jugend und Familie zu schaffen. Zentrale Aspekte des Hauses der Familie sind die Verbindung einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung sowie eines Kinder- und Jugendcafés mit allen sozialen Dienstleistungen unter einem Dach.
Im Vorfeld zu den Planungen wurde eine Projektstrukturanalyse sowie die sogenannte Leistungsphase 0 durchgeführt. Auf Basis der Projektstrukturanalyse wurden in einem zweiten Schritt die Leistungsphasen 1 und 2 erarbeitet.
Entstanden ist ein Hybridgebäude, welches das zugrunde liegende Konzept dynamisch umsetzt.
Geplant ist ein 4 1/2 - geschossiger, teilunterkellerter Neubau in innenstadtnaher Lage in Datteln. Der Neubau erhält Flachdächer mit einer extensiven Begrünung in Teilen der Dachterrasse. Das Volumen des Neubaus beträgt ca. 24.800 m³.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 3 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10);
- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 2 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14);
- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15);
- Thermische Bauphysik gem. HOAI;
- Schallschutz gem. HOAI;
- Raumakustik gem. HOAI;
- Barrierefreikonzept
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahme als Modulbau (GU-Vergabe mit Funktionaler Leistungsbeschreibung) realisieren zu lassen. Die Leistungsphasen der Grundleistungen werden dann entsprechend reduziert.
Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren (40,00%),
Berufsjahre und Bürozugehörigkeit des/der verantwortlichen Architekten*in (10,00%),
Persönliche Referenzen des/der verantwortlichen Architekten*in über vergleichbare Architektenleistungen (40,00%),
Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (10,00%),
Näheres s. beigefügte Wertungsmatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer bzw. - bei juristischen Personen dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV - müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen.
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedsstaaten der EU vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie, bzw. - bei juristischen Personen - ihre verantwortlichen Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV berechtigt sind , die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Entsprechende Bescheinigungen (Kammernachweis oder vergleichbarer Nachweis) sind beizufügen.
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben:
- mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
- mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Referenzen von benannten Nachunternehmern können nur berücksichtigt werden, wenn sich diese zur Unterstützung des Bewerbers verpflichten und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorlegen. Deshalb müssen diese Nachunternehmer bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benannt werden.
Die entspr. Formulare sind Bestandteil der Bewerbungsunterlagen.
Wenn sich Bieter mit unterbeauftragten Büros bewerben, muss der Unterbeauftragte rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Formblatt 533_EU, erst auf Aufforderung des Auftraggebers einzureichen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY2DLLM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).